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Gaspreise für Haushalte im 1. Halbjahr 2024 um 4,0 % gestiegen

Freigeschaltet am 30.09.2024 um 08:13 durch Mary Smith
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die privaten Haushalte in Deutschland haben im 1. Halbjahr 2024 im Durchschnitt 11,87 Cent je Kilowattstunde Erdgas gezahlt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Gaspreise damit gegenüber dem 2. Halbjahr 2023 um 4,0 %. Gegenüber dem 1. Halbjahr 2023 fielen sie allerdings um 3,2 %.

Im Vergleich zum 2. Halbjahr 2021, dem Vergleichszeitraum vor dem russischen Angriff auf die Ukraine und der sich verstärkenden Energiekrise, lagen die Gaspreise für Haushaltskunden sogar um mehr als zwei Drittel (+73,8 %) höher. Strom kostete die Verbraucherinnen und Verbraucher im 1. Halbjahr 2024 durchschnittlich 41,02 Cent je Kilowattstunde, das waren 1,7 % weniger als im 2. Halbjahr 2023 (-3,0 % gegenüber dem 1. Halbjahr 2023) und knapp ein Viertel (+24,8 %) mehr als im 2. Halbjahr 2021.

Sinkende Energiekosten kommen bei den Haushalten nicht an

Das Auslaufen der Preisbremsen für Erdgas und Strom Ende 2023 hatte auf die von den privaten Haushalten gezahlten Preise fast keinen Einfluss. Von den 2023 und 2024 gesunkenen Großhandelspreisen für Erdgas und Strom konnten die privaten Haushalte bisher wenig profitieren.

Für private Erdgaskunden sorgte hingegen der ab dem 1. Januar 2024 erhöhte Preis für CO2-Zertifikate und die ab April 2024 wieder zu dem normalen Steuersatz zurückgekehrte Umsatzsteuer für einen Anstieg der Preise. Die Steuerbelastung stieg für alle privaten Erdgaskunden gegenüber dem 2. Halbjahr 2023 um 27,0 %. Die Kosten für Energie und Vertrieb für private Haushalte insgesamt blieben im Vergleich zum Vorhalbjahr unverändert, Kunden mit einem Jahresverbrauch von 200 Gigajoule und mehr zahlten 4,7 % weniger.

Für Energie und Vertrieb zahlten die privaten Stromkunden im 1. Halbjahr 2024 durchschnittlich 13,7 % weniger als im 2. Halbjahr 2023. Allerdings führten die stark gestiegenen Netzentgelte (+19,7 % gegenüber dem 2. Halbjahr 2023) dazu, dass der Gesamtpreis für Strom im Vergleich zum Vorhalbjahr nur leicht gesunken ist (-1,7 %).

Erdgaspreise für Nicht-Haushaltskunden um 10,3 % niedriger als im 2. Halbjahr 2023

Nicht-Haushaltskunden, zum Beispiel Unternehmen oder Behörden, zahlten im 1. Halbjahr 2024 für Erdgas ohne Mehrwertsteuer und andere abzugsfähige Steuern durchschnittlich 6,04 Cent je Kilowattstunde. Das waren 10,3 % weniger als im 2. Halbjahr 2023. Gegenüber dem 1. Halbjahr 2023 fielen die Preise um 21,5 %, gegenüber dem 2. Halbjahr 2021 lagen die Preise insgesamt 30,5 % höher.

Die Erdgaspreise für Nicht-Haushaltskunden sanken je nach Jahresverbrauch unterschiedlich stark. Kunden mit einem Jahresverbrauch zwischen 1 000 und 10 000 Gigajoule zahlten im 1. Halbjahr 2024 mit 8,16 Cent je Kilowattstunde 7,9 % weniger als im 2. Halbjahr 2023. Die Preise für diese Verbrauchsgruppe lagen damit aber immer noch 83,4 % höher als im 2. Halbjahr 2021. Kunden mit einem Jahresverbrauch von über 4 Millionen Gigajoule zahlten mit 3,93 Cent je Kilowattstunde 19,0 % weniger als im 2. Halbjahr 2023. Die Preise lagen hier 30,8 % niedriger als im 2. Halbjahr 2021.

Für Strom zahlten Nicht-Haushaltskunden im 1. Halbjahr 2024 durchschnittlich 19,73 Cent je Kilowattstunde ohne Mehrwertsteuer und andere abzugsfähige Steuern. Damit war Strom für sie 3,0 % billiger als im 2. Halbjahr 2023, aber 18,5 % teurer als im 2. Halbjahr 2021. Kunden mit einem Jahresverbrauch zwischen 20 und 500 Megawattstunden zahlten im 1. Halbjahr 2024 mit 27,23 Cent je Kilowattstunde 9,8 % mehr als im 2. Halbjahr 2023 und 31,4 % mehr als im 2. Halbjahr 2021. Kunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 150 000 Megawattstunden zahlten hingegen mit 12,12 Cent je Kilowattstunde 20,6 % weniger als im 2. Halbjahr 2024, gegenüber dem 2. Halbjahr 2021 sanken die Preise für diese Verbrauchsgruppe um 7,6 %.

Methodische Hinweise:

Die Statistik der Erdgas- und Stromdurchschnittspreise wird seit 2020 vom Statistischen Bundesamt durchgeführt. Hierfür werden bei Energieversorgern alle Verkaufspreise erhoben. Diese beinhalten Grund- beziehungsweise Leistungspreis sowie Arbeitspreis und alle weiteren Preiskomponenten wie Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen. Dabei werden Verbrauchsgruppen für private Haushalte und Nicht-Haushaltskunden sowohl für Bestandskunden als auch neu abgeschlossene Verträge nach dem Jahresverbrauch definiert. Zusätzlich werden Verwaltungsdaten zu Stromsteuer und Energiesteuer sowie zu Erneuerbare-Energien-Gesetz-, Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und Offshore-Netzumlage ausgewertet. Vergleichbare Vorjahreswerte vor 2019 werden durch das europäische Statistikamt Eurostat veröffentlicht, ebenso vergleichbare Preise für andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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