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Inflationsrate im Februar 2023 bei +8,7 % Inflationsrate verharrt vor allem infolge gestiegener Nahrungsmittelpreise auf hohem Stand

Archivmeldung vom 10.03.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.03.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Foto: Martin Kraft / Eigenes Werk
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Inflationsrate in Deutschland - gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat - lag im Februar 2023 bei +8,7 %. Im Januar 2023 hatte die Inflationsrate ebenfalls bei +8,7 % gelegen. "Die Inflationsrate verharrt auf einem hohen Stand", sagt Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes, und ergänzt: "Besonders spürbar für die privaten Haushalte waren auch im Februar die gestiegenen Preise für Nahrungsmittel, die sich noch stärker erhöhten als die Energiepreise." Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Verbraucherpreise im Februar 2023 gegenüber Januar 2023 um 0,8 %.

Sondereffekte infolge der Kriegs- und Krisensituation halten weiterhin den Preisauftrieb hoch

Seit Beginn des Kriegs in der Ukraine sind insbesondere die Preise für Energie und Nahrungsmittel merklich angestiegen und beeinflussen die Inflationsrate weiterhin erheblich. Infolge der Kriegs- und Krisensituation beeinflussen auch Lieferengpässe und Preissteigerungen auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen die Inflationsrate, dadurch verteuern sich auch andere Waren und Dienstleistungen.

Energieprodukte binnen Jahresfrist um 19,1 % teurer

Die Preise für Energieprodukte lagen im Februar 2023 trotz der Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung um 19,1 % über dem Niveau des Vorjahresmonats. Im Januar 2023 hatte die Teuerung der Energieprodukte bei +23,1 % gelegen, sie hat sich also etwas abgeschwächt. Seit Januar 2023 wird der Anstieg bei Energie teilweise durch die Preisbremsen für Strom, Erdgas und Fernwärme begrenzt, da diese auch rückwirkend seit Januar 2023 wirksam sind. Beeinflusst wird die Preisentwicklung bei Energie jedoch durch viele Faktoren, insbesondere durch die internationalen Einkaufspreise. Im Einzelnen verteuerte sich von Februar 2022 bis Februar 2023 die Haushaltsenergie mit +32,2 % nach wie vor besonders stark: So erhöhten sich die Preise für Erdgas um 46,6 %, für Strom um 23,1 % und für Fernwärme um 16,1 %. Auch andere Haushaltsenergieprodukte verteuerten sich weiterhin überdurchschnittlich, zum Beispiel Brennholz, Holzpellets oder andere feste Brennstoffe um 41,7 % und leichtes Heizöl um 11,8 %. Die Preissteigerung bei Kraftstoffen lag mit +3,2 % allerdings unter der allgemeinen Teuerung.

Nahrungsmittel verteuerten sich binnen Jahresfrist um 21,8 %

Die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich im Februar 2023 um 21,8 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Der Preisauftrieb für Nahrungsmittel hat sich damit verstärkt (Januar 2023: +20,2 %). Nahrungsmittel verteuerten sich im Februar 2023 im Vergleich zum Vorjahresmonat noch stärker als die Energieprodukte insgesamt. Erneut wurden im Februar 2023 bei allen Nahrungsmittelgruppen Preiserhöhungen beobachtet: Insbesondere verteuerten sich Molkereiprodukte und Eier (+35,3 %) sowie Brot und Getreideerzeugnisse (+24,3 %). Deutlich teurer binnen Jahresfrist wurden beispielsweise auch Speisefette und Speiseöle sowie Fisch, Fischwaren und Meeresfrüchte (jeweils +22,8 %). Auffällig hoch war die Teuerung bei einzelnen Nahrungsmitteln, so mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher beispielsweise für Zucker 69,9 % mehr als im Vorjahresmonat bezahlen.

Inflationsrate ohne Energie und Nahrungsmittel bei +5,7 %

Im Februar 2023 lag die Inflationsrate ohne Energie bei +7,6 %. Wie stark aktuell die Nahrungsmittelpreise Einfluss auf die Gesamtteuerungsrate nehmen, zeigt sich an der Inflationsrate ohne Berücksichtigung von Energie und Nahrungsmitteln: Sie lag deutlich niedriger bei +5,7 %. Dennoch wird an der Teuerungsrate ohne Energie und Nahrungsmittel offensichtlich, dass auch in anderen Güterbereichen die Teuerung hoch ist. Bereits im Dezember 2022 lag diese Kenngröße mit +5,2 % über der Fünf-Prozent-Marke und hat sich nach +5,6 % im Januar 2023 erneut erhöht.

Waren verteuerten sich gegenüber Februar 2022 um 12,4 %

Die Preise für Waren insgesamt erhöhten sich im Februar 2023 gegenüber dem Vorjahresmonat um 12,4 %, Verbrauchsgüter verteuerten sich mit +16,5 % besonders stark. Neben Energie und Nahrungsmitteln waren hier unter anderem Verbrauchsgüter für die Körperpflege (+15,1 %), alkoholfreie Getränke (+12,8 %) und Bier (+9,6 %) deutlich teurer. Die Preise von Gebrauchsgütern lagen binnen Jahresfrist um 6,1 % höher. Auffällig hoch war hier die Teuerung zum Beispiel von Möbeln und Leuchten (+10,3 %) sowie von gebrauchten Pkw (+10,1 %).

Dienstleistungen verteuerten sich binnen Jahresfrist um 4,7 %

Die Preise für Dienstleistungen insgesamt lagen im Februar 2023 um 4,7 % über dem Niveau des Vorjahresmonats. Darunter verteuerten sich die Nettokaltmieten um 2,0 %. Überdurchschnittlich erhöhten sich die Preise für einzelne Dienstleistungen, zum Beispiel die Wartung und Reparatur von Wohnungen (+16,7 %), Gaststättendienstleistungen (+10,9 %) sowie Dienstleistungen sozialer Einrichtungen (+9,5 %). Binnen Jahresfrist verbilligten sich hingegen nur sehr wenige Dienstleistungen, günstiger waren Telekommunikationsdienstleistungen (-1,1 %).

Im Vormonatsvergleich stiegen die Nahrungsmittelpreise insgesamt um 2,4 %

Im Vergleich zum Januar 2023 stieg der Verbraucherpreisindex im Februar 2023 um 0,8 %. Die privaten Haushalte mussten erneut mehr für Nahrungsmittel bezahlen (+2,4 %). Deutlich war der Preisanstieg vor allem bei Gemüse (+12,5 %) und Obst (+2,7 %). Auch die Preise für andere Nahrungsmittelgruppen zogen an, zum Beispiel für Brot und Getreideerzeugnisse (+2,2 %). Nennenswert ist dagegen der Preisrückgang bei Speisefetten und Speiseölen (-7,2 %), insbesondere kostete Butter deutlich weniger als noch im Vormonat (-14,2 %). Die Energiepreise blieben insgesamt unverändert. Bei einigen Energieprodukte kam es dennoch zu Preisanstiegen, so stiegen die Preise für Erdgas (+0,6 %) und Strom (+0,5 %) trotz Preisbremsen. Den Preisanstiegen standen auch deutliche Preisrückgänge bei leichtem Heizöl (-8,5 %) und Fernwärme (-6,7 %) gegenüber. Die Preise für Kraftstoffe insgesamt blieben nahezu stabil (+0,1 %, darunter Superbenzin: +1,4 %, aber Dieselkraftstoff: -3,6 %).

Methodische Hinweise:

Das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung enthält Maßnahmen, die den Energiepreisanstieg begrenzen sollen. So trat bereits im Oktober 2022 die Senkung der Umsatzsteuer auf Erdgas und Fernwärme von 19 % auf 7 % in Kraft, im November 2022 wurde diese rechtliche Regelung für Flüssiggas rückwirkend ab Oktober 2022 nachgezogen. Zudem wurde als Entlastungsmaßnahme wegen des Energiepreisanstiegs die einmalige Übernahme der Gas- und Wärmerechnung für Dezember 2022 (sogenannte "Dezember-Soforthilfe") beschlossen, die teilweise indexwirksam wurde, jedoch im Januar 2023 wieder wegfiel. Die Abschaffung der EEG-Umlage ab Juli 2022 bleibt beim Strom weiterhin indexwirksam. Darüber hinaus wurde eine weitere Erhöhung der CO2-Abgabe für das Jahr 2023 ausgesetzt. Neu im Jahr 2023 traten die Preisbremsen für Strom, Erdgas und Fernwärme rückwirkend ab Januar 2023 in Kraft. Eine Übersicht mit Erläuterungen zu den Entlastungsmaßnahmen und der Wirksamkeit auf den Verbraucherpreisindex ist im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar.

Der Verbraucherpreisindex (VPI) und der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) unterscheiden sich hinsichtlich Erfassungsbereich und Methodik. Bei der Berechnung des VPI werden anders als beim HVPI zusätzlich die Ausgaben der privaten Haushalte für selbstgenutztes Wohneigentum, für Glücksspiel und für den Rundfunkbeitrag berücksichtigt. Zudem werden die Gütergewichte des HVPI jährlich aktualisiert. Aufgrund des deutlich geringeren Gewichts für den Bereich Wohnen im HVPI haben die Preissteigerungen anderer Güterbereiche einen größeren Einfluss auf die Entwicklung des HVPI im Vergleich zum VPI. Diese Unterschiede (Erfassungsbereich, Methodik und Gewichtung) erklären die teilweise deutlichen Abweichungen zwischen VPI und HVPI für Deutschland. Hierzu sind Erläuterungen im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes und ein Methodenpapier verfügbar.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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