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BGH-Urteil: Schufa muss Bonitäts-Berechnung nicht offenlegen

Archivmeldung vom 28.01.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.01.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bundesgerichtshof: Sitzungssaal 04 der Zivilsenate, Nordgebäude
Bundesgerichtshof: Sitzungssaal 04 der Zivilsenate, Nordgebäude

Foto: ComQuat
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Schufa muss laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) keine umfassende Auskunft über ihre Bonitäts-Berechnungen geben. Die Revision gegen ein Urteil einer Vorinstanz sei zurückgewiesen worden, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.

Geklagt hatte eine Frau aus Hessen, die von der Schufa wissen wollte, welche Merkmale für die Berechnung des sogenannten Scores herangezogen und wie diese gewichtet werden. Bei dem Scoring-Verfahren entsteht aus verschiedenen persönlichen Daten eine Bonitätsbewertung. Die Schufa hatte argumentiert, dass die genauen Formeln zur Berechnung der Scores zu den Geschäftsgeheimnissen des Unternehmens zählten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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