Deutsche Umwelthilfe leitet Rechtsverfahren gegen Apple wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen Umwelt- und Verbraucherrecht ein
Archivmeldung vom 22.09.2016
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittApple verstößt gegen die gesetzliche Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten. Testbesuche der Deutschen Umwelthilfe (DUH) belegen, dass der Elektronikkonzern Elektrokleingeräte nur bei einem Neukauf zurücknehmen möchte. Die Rücknahme von Taschenrechnern, Föhns und Radioweckern ist jedoch auch ohne den Kauf eines neuen Geräts verpflichtend. Deren Rücknahme verweigerten Apple-Mitarbeiter mit der Begründung "Wir sind Apple" und verwiesen ausdrücklich auf andere Unternehmen wie Media-Markt oder Saturn. Nach Auffassung der DUH versucht der Elektronikkonzern, sich seinen gesetzlichen Verpflichtungen zu entziehen und die Verantwortung auf andere Marktteilnehmer abzuwälzen.
Seit dem 24. Juli 2016 gilt in Deutschland eine Rücknahmeverpflichtung für den Handel. Eines der wesentlichen Ziele dieses Gesetzes ist die Erhöhung der viel zu niedrigen Sammelmenge von Elektroschrott. Verbraucher haben nun deshalb das Recht, alte Elektro- und Elektronikgeräte im Handel zurückzugeben. Bereits im August veröffentlichte die DUH das Ergebnis einer Untersuchung des Rücknahmeverhaltens von 45 Unternehmen. Verbraucher machten daraufhin die DUH auf Verstöße von Apple aufmerksam. Diese bestätigten sich bei Testbesuchen der DUH.
Als klageberechtigte Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation hat die DUH nun ein Rechtsverfahren gegen Apple eingeleitet und das Unternehmen heute (22.9.2016) aufgefordert, diese rechtswidrige Praxis sofort zu beenden und zudem eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Elektronikkonzern in Zukunft Verbrauchern die Rückgabe defekter Elektrogeräte gewährt.
"Apple entzieht sich nicht nur seiner Verpflichtung zur korrekten Zahlung von Steuern. Auch Umwelt- und Verbrauchergesetze werden vorsätzlich gebrochen und Kunden mit ihren Altgeräten an Unternehmen verwiesen, die durch ehrliche Steuerzahlungen sowieso eine höhere Belastung haben. Apple stellt sich gerne als innovatives Unternehmen dar. Beim Umwelt- und Verbraucherschutz ist das kalifornische Unternehmen jedoch ein abschreckendes Beispiel", kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft bei der DUH, ergänzt: "Apple entzieht sich seiner ökologischen Verantwortung. Der Elektronikkonzern hatte, wie alle anderen Handelsunternehmen auch, während einer neunmonatigen Übergangsfrist ausreichend Zeit sich auf die Rücknahme von Elektrogeräten vorzubereiten. Die DUH hatte Apple acht Wochen vor Beginn der Scharfstellung des Gesetzes angeschrieben und darauf hingewiesen, dass die Rücknahme alter Geräte verbraucherfreundlich erfolgen muss. Apples Hinweis, Elektrogeräte sollten einfach bei der Konkurrenz abgegeben werden, zeigt wie ernst das Unternehmen Umweltschutz und gesetzliche Verpflichtungen wirklich nimmt."
In Deutschland werden jährlich etwa 1,7 Millionen Tonnen Elektrogeräte verkauft, jedoch nur 40 Prozent davon ordnungsgemäß gesammelt und der Weiterverwendung bzw. dem Recycling zugeführt. Um dieses Umweltproblem in den Griff zu bekommen, hat die EU-Kommission im Rahmen der WEEE2-Richtlinie (EU-Richtlinie 2012/19/EU) die Handelsunternehmen verpflichtet, kostenfrei Altgeräte zurückzunehmen. So soll sichergestellt werden, dass die hierin enthaltenen Schadstoffe umweltgerecht behandelt und wertvolle Rohstoffe recycelt werden. Die deutsche Bundesregierung hat auf Druck der Handelskonzerne diese EU-Richtlinie erst mit mehreren Jahren Verzögerung halbherzig umgesetzt. Die DUH fordert alle Handelsunternehmen auf, den Kunden verbraucherfreundliche Rückgabemöglichkeiten für defekte Elektrogeräte anzubieten.
Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)