Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Wirtschaft KfW senkt Zinsen durch Weitergabe von negativen Bankeneinständen

KfW senkt Zinsen durch Weitergabe von negativen Bankeneinständen

Archivmeldung vom 28.06.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.06.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
KfW IPEX-Bank Bild: KfW IPEX-Bank
KfW IPEX-Bank Bild: KfW IPEX-Bank

Die KfW wird ab dem 01.07.2021 negative Bankeneinstände an ihre Finanzierungspartner im bankdurchgeleiteten Fördergeschäft mit Privatkunden und Unternehmen weitergeben können. Voraussetzung hierfür waren umfangreiche Anpassungen der IT-Systeme sowohl bei der KfW als auch bei den Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken, Privatbanken und Landesförderinstituten.

Zur Refinanzierung ihres Fördergeschäfts begibt die KfW Anleihen auf den internationalen Kapitalmärkten und erzielt dabei im aktuellen Niedrigzinsumfeld niedrige Zinsen bis in den Minusbereich. Die Weitergabe dieses Vorteils führt so zu "negativen Bankeneinständen" für die durchleitenden Banken und damit zu deutlich niedrigeren Zinsen als bisher in den Förderprogrammen für Existenzgründer, Unternehmer, private Haushalte oder kommunale und soziale Unternehmen.

Die Weitergabe des Refinanzierungsvorteils der KfW wird durch ein verbindliches Konditions- und Margensystem zwischen KfW und Hausbanken sichergestellt. Der Zinssatz für die Endkreditnehmer wird nach der Einführung der Weitergabe deutlich sinken, jedoch im positiven Bereich bleiben. Die KfW gewinnt mit der nun möglichen Weitergabe von negativen Bankeneinständen neuen Spielraum für besonders günstige Zinsen, mit denen sie Investitionen in wichtigen Zukunftsfeldern wie z.B. Digitalisierung oder Klimaschutz noch intensiver fördern wird.

Die KfW hat zu Beginn des Jahres bereits Minuszinsen in ihrem Direktgeschäft mit Kommunen, Landesförderinstituten und Leasinggesellschaften gestartet. Ferner ist seit dem 01.02.2021 die Weitergabe eines negativen Bankeneinstandes im Rahmen der Individualfinanzierung für Unternehmen möglich. Die jetzt erfolgte Umsetzung für die bankdurchgeleiteten Förderprogramme wurde zugunsten der von KfW und Kreditwirtschaft gemeinsam durchgeführten KfW-Corona-Hilfe für einige Monate zurückgestellt.

Der Vorstandsvorsitzende der KfW, Dr. Günther Bräunig, sagt: "Die Weitergabe von negativen Bankeneinständen in unseren Förderprogrammen ist nach der KfW-Corona-Hilfe ein weiterer Meilenstein in der Zusammenarbeit mit unseren Finanzierungspartnern. Sie stärkt die Attraktivität unserer Förderkredite, ermöglicht eine differenzierte Zinsgestaltung entsprechend unseren strategischen Förderzielen und unterstützt damit wichtige Zukunftsinvestitionen in den Klimaschutz sowie in Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Innovationen."

Quelle: KfW (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte klar in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige