Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG: Bafin stoppt Restrukturierungsprozess
Archivmeldung vom 04.08.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittNachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) der Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG im Februar diesen Jahres einen möglichen Lizenzentzug angedroht hatte, wurden verschiedene Maßnahmen eingeleitet, um den Bedenken der Aufsichtsbehörde Rechnung zu tragen.
Über die einzelnen Schritte ist die Bafin stets informiert worden.
So hat sich die Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG seit Monaten im
Neugeschäft zurückgehalten und zeitgleich eine Restrukturierung
eingeleitet. Eine Entflechtung aus verbundenen Unternehmen wurde
soweit wie möglich bereits durchgeführt.
Im Zuge der Neuausrichtung musste der vorläufige Jahresabschluss
2005 leider kurzfristig mit großen Aufwendungen belastet werden.
Daraus resultierend war ein Fehlbetrag zu erwarten, der
voraussichtlich ein Unterschreiten der Mindestobergrenzen des
haftenden Eigenkapitals zur Folge gehabt hätte. Unter dem Eindruck
dieser Umstände sah sich die Bafin am 2. August 2006 veranlasst, der
Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG mit sofortiger Wirkung die
Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften zu entziehen. Diese
Verfügung war unverzüglich zu vollziehen - sie ist aber noch nicht
bestandskräftig.
Infolge dieses Beschlusses bleiben die Geschäftsstellen bis auf
weiteres geschlossen. Eine Begründung des mündlich übermittelten
Beschlusses seitens der Aufsichtsbehörde liegt der Bank noch nicht
vor. Die Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG behält sich weitere
juristische Schritte vor.
Quelle: Pressemitteilung Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG