Rechte von Gaskunden durch BGH gestützt
Archivmeldung vom 17.12.2008
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Freigeschaltet durch Oliver RandakDie Rechte von Gaskunden gegen Preiserhöhungen wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) wiederholt gestärkt. Eine undeutliche Klausel zu Preiserhöhungen wurde am Mittwoch mit dem Urteil gekippt.
Das Gericht in Karlsruhe entschied sich gegen die Klausel im sogenannten "Sondervertrag", nach dieser hat der Versorger das Recht, die Preise zu erhöhen und die Kunden lediglich pauschal auf die Regeln für Tarifkunden zu verweisen.
Aus der Klausel ginge nicht hervor, welche Ausmasse die
Preiserhöhungen annehmen dürften. Sie wäre zu unverständlich, deshalb
kippte das Gericht am Mittwoch mit seinem Urteil die Klausel.
Einem Verbraucher aus Euskirchen wurde damit vom Gericht Recht gegeben, er hatte sich gegen mehrfache Preiserhöhungen seines regionalen Versorgers von 2005 bis 2006 zur Wehr gesetzt.