Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Wirtschaft Rechte von Gaskunden durch BGH gestützt

Rechte von Gaskunden durch BGH gestützt

Archivmeldung vom 17.12.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.12.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Die Rechte von Gaskunden gegen Preiserhöhungen wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) wiederholt gestärkt. Eine undeutliche Klausel zu Preiserhöhungen wurde am Mittwoch mit dem Urteil gekippt.

Das Gericht in Karlsruhe entschied sich gegen die Klausel im sogenannten "Sondervertrag", nach dieser hat der Versorger das Recht, die Preise zu erhöhen und die Kunden lediglich pauschal auf die Regeln für Tarifkunden zu verweisen.

Aus der Klausel ginge nicht hervor, welche Ausmasse die Preiserhöhungen annehmen dürften. Sie wäre zu unverständlich, deshalb kippte das Gericht am Mittwoch mit seinem Urteil die Klausel.

 

Einem Verbraucher aus Euskirchen wurde damit vom Gericht Recht gegeben, er hatte sich gegen mehrfache Preiserhöhungen seines regionalen Versorgers von 2005 bis 2006 zur Wehr gesetzt.
Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte putze in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige