Veröffentlichungspflicht für Unternehmen: Bundesamt für Justiz droht Verweigerern hohe Bußgelder an
Archivmeldung vom 01.10.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittSeit einem Dreivierteljahr müssen Unternehmen ihre Jahresabschlüsse elektronisch im Bundesanzeiger bekannt machen. Noch immer sind nicht alle dieser Pflicht nachgekommen und viele der eingereichten Abschlüsse sind fehlerhaft.
Beides kann fatale Folgen haben, wir das Wirtschaftsmagazin ProFirma in seiner aktuellen Ausgabe berichtet.
Rund 400.000 Unternehmen haben im Frühjahr unangenehme Post vom Bundesamt für Justiz erhalten. In dem Schreiben fordert das Amt die Firmenchefs auf, sofort ihrer Pflicht nachzukommen, ihren Jahresabschluss beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einzureichen. Wer der Offenlegung nicht nachkomme, werde ein Ordnungsgeld zahlen müssen.
Diese Verweigerer sind nur ein Teil des Problems. "Etwa 25 Prozent der eingereichten Abschlüsse sind inhaltlich falsch", sagt Annette Meier-Behringer, Rechtsanwältin und Steuerberaterin bei der SGP Treuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH in Pfaffenhofen. Mit weit reichenden Folgen: schließlich sind einmal veröffentlichte Angaben im Nachhinein nur in Ausnahmefällen revidierbar.
Quelle: ProFirma