Kfz-Gewerbe bei Förderung der Elektromobilität nicht übergehen
Archivmeldung vom 16.06.2015
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.06.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittKfz-Betriebe dürfen bei weiteren Förderprojekten der Elektromobilität nicht übergangen oder benachteiligt werden. Das sagte ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk heute auf der Nationalen Konferenz "Elektromobilität - Stark in den Markt" in Berlin. In einer Podiumsdiskussion zum Handlungsbedarf in der Phase des Markthochlaufs wies Hülsdonk unter anderem auf die erheblichen Vorleistungen hin, die das Kfz-Gewerbe ohne öffentliche Förderung erbracht habe.
So wurden Schulungskonzepte für Kfz-Meister und Gesellen entwickelt und umgesetzt, die Ausbildungsinhalte des Berufsbilds "Kfz-Mechatroniker" überarbeitet und seit 1. August 2014 um den Schwerpunkt "Hochvolt- und Systemtechnik" erweitert. Etwa 240 geschulte Trainer der beruflichen Bildungszentren des Handwerks haben inzwischen rund 7 200 Mitarbeiter aus Kfz-Werkstätten dazu qualifiziert, auch an Hochvoltfahrzeugen zu arbeiten.
Daher sollten finanzielle Kaufanreize für Fahrzeughalter laut Hülsdonk an die Bedingung geknüpft werden, dass die Fahrzeuge über "autorisierte Händler" und damit über qualifizierte Betriebe bezogen werden. Der Bundesinnungsmeister regte außerdem an, weitere Bildungszentren des Handwerks finanziell bei der Einrichtung von Schulungsstätten zu unterstützen, um Hochvoltschulungen anbieten zu können. Dies gelte auch für Kfz-Betriebe, die bereits in die Schulung ihrer Mitarbeiter investiert haben oder dies in naher Zukunft tun wollen.
Aus Sicht der Kunden sei es für den weiteren Zuwachs an E-Mobilen unabdingbar, eine einheitliche Ladeinfrastruktur zu schaffen. Die Schnellladestationen müssten sowohl für die CCS-Norm (Combined Charging Standard) als auch für die CHAdeMO-Schnittstelle (CHArge de MOve) ausgelegt sein. Andernfalls würden viele Autofahrer ausgeschlossen, die bereits heute auf E-Mobilität setzen, und der Verkauf weiterer Fahrzeuge könnte gebremst werden.
Quelle: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ots)