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Capital: Muddy Waters hält Leerverkaufs-Meldefrist bei Ströer-Attacke nicht ein

Archivmeldung vom 09.05.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.05.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Wirtschaftsmagazin Capital
Wirtschaftsmagazin Capital

Foto: www.capital.de
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der US-Hedgefonds Muddy Waters hat im Zuge seines Angriffs auf den Kölner Außenwerbekonzern Ströer bereits am Tag seiner Attacke Kasse gemacht und dies nicht fristgerecht mitgeteilt. Das geht aus verspätet eingereichten Veröffentlichungen über Leerverkaufspositionen im Bundesanzeiger hervor, wie das Wirtschaftsmagazin 'Capital' in seiner Juni-Ausgabe (EVT: 19. Mai) berichtet. Danach hielt Muddy Waters am Mittwoch, dem 20. April, eine Leerverkaufsposition in Höhe von 0,66 Prozent aller Ströer-Aktien.

Am Donnerstag, dem 21. April, veröffentlichte der Hedgefonds auf seiner Internetseite eine 60-seitige Analyse über Ströer, in dem der Leerverkäufer dem Unternehmen unter anderem vorwarf, das Wachstum und die Cash-Generierung zu optimistisch auszuweisen. Binnen Minuten brach der Ströer-Kurs in der Spitze um 33 Prozent ein. Das entsprach einem Börsenwert-Verlust von knapp einer Milliarde Euro. Den Handel schloss die Aktie an dem Tag mit einem Minus von 18 Prozent ab.

An dem Donnerstag liquidierte Muddy Waters seine erst zum Vortag gemeldete Leerverkaufsposition wieder zu drei Vierteln auf 0,16 Prozent aller Aktien und konnte so aus der Differenz binnen Stunden einen Millionengewinn einstreichen. Als erstes hatten die Analysten der Internetseite mostshorted.com über den Ablauf berichtet. Von 'Capital' mit der Rekonstruktion konfrontiert, erklärte Muddy Waters: "Der Recherche-Ansatz, den wir bei Ströer angewandt haben, hat bereits in vielen anderen Fällen Anleger vor weiterem Schaden bewahrt, Aufsichtsbehörden bei ihren Ermittlungen geholfen und zu Kompensationszahlungen geführt. Während dies für die Märkte vorteilhaft ist, bleibt es selbstverständlich dennoch ein Geschäft, das im Übrigen mit hohen Kosten für die Recherche verbunden ist."

Die Veröffentlichungspflichten sehen vor, dass Marktteilnehmer bis zum Nachmittag des Folgetages im Bundesanzeiger öffentlich dokumentieren müssen, wenn ihre Leerverkaufspositionen die Schwelle von 0,5 Prozent aller ausstehenden Aktien unter- beziehungsweise überschreiten. Das soll Transparenz sicherstellen. Im Falle von Muddy Waters wäre so der "Blitzkrieg" spätestens am Freitag, dem 22. April, nachvollziehbar gewesen.

Tatsächlich erfolgten die entsprechenden Meldungen über den Aufbau und den Abbau unter die Schwelle von 0,5 Prozent aber erst am 26. April - also fünf Tage zu spät. Die Finanzaufsicht Bafin erklärte, man prüfe den Fall wie jeden anderen auch, könne sich aber nicht zu einzelnen Positionen äußern. Man überwache gleichwohl, "ob diese Fristen eingehalten werden und kann bei Fristversäumnissen Bußgelder verhängen".

Muddy Waters teilte auf 'Capital'-Anfrage mit: "Als wir unseren Bericht veröffentlicht haben, haben wir den Markt mehr als zwei Stunden früher über unsere Short-Position informiert, als es durch eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger der Fall gewesen wäre. Auch die Bafin haben wir unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Uns war nicht bewusst, dass die Finanzaufsichtsbehörden in Deutschland - anders als in anderen europäischen Ländern - die von uns gemeldete Short-Position nicht offenlegen. Wir haben dies unverzüglich nachgeholt."

Quelle: Capital, G+J Wirtschaftsmedien (ots)

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