Bafin prüft "Cum-Cum"-Risiken bei Banken
Archivmeldung vom 19.07.2017
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.07.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDrohende Rückzahlungsforderungen im Falle von dubiosen "Cum-Cum"-Aktiengeschäften alarmieren die Finanzaufsicht Bafin. Nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" (Mittwochsausgabe) hat die Behörde am Dienstag an alle rund 1.800 deutschen Banken und Sparkassen Fragebögen zum Thema "Cum-Cum" verschickt, welche die Institute spätestens bis Ende Oktober beantworten müssen.
Für die Aufseher stehen weniger steuerliche Fragen im Vordergrund als vielmehr die Finanzstabilität. Die Bafin will wissen, mit welchen Rückzahlungen die Banken rechnen, ob ihre Stabilität dadurch gefährdet sein könnte und was sie in diesem Fall zu tun gedenken. Die Aufseher fürchten offenbar, dass tatsächlich einige kleine Banken in Schwierigkeiten geraten könnten, sollten sie mit hohen Nachzahlungen konfrontiert werden. Die betroffenen größeren Geldhäuser hingegen dürften die Rückzahlungen ohne Weiteres leisten können. Insgesamt müssen die Institute wohl mindestens eine Milliarde Euro an den Fiskus nachzahlen.
Beteiligt waren nicht nur Privatbanken, sondern wohl auch Volksbanken sowie Landesbanken und Sparkassen. Auslöser der Umfrage ist ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums von dieser Woche zur Aufarbeitung der "Cum-Cum"-Geschäfte. Zwar wurde dieses Steuerschlupfloch Anfang 2016 geschlossen. Die Finanzämter hatten bislang jedoch keine Anleitung, wie sie mit Transaktionen vor 2016 umgehen sollen. Bund und Länder konnten sich zunächst nicht darauf einigen, wann diese Geschäfte wirklich missbräuchlich sind.
Ähnlich wie bei "Cum-Ex" werden bei "Cum-Cum" Wertpapiere rund um den Dividendenstichtag gehandelt. Durch solche Transaktionen können Investoren aus dem Ausland Steuern auf Dividenden vermeiden, die sie in der Regel zahlen müssen. Dabei verleihen sie ihre Aktien über den Ausschüttungstermin hinweg für einige Tage an deutsche Banken. Diese können sich die Steuer im Gegensatz zu den ausländischen Investoren zurückholen. Nach Abschluss teilen sich das deutsche Geldhaus und der ausländische Aktionär die erstattete Steuer.
Quelle: dts Nachrichtenagentur