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Rechtsanwalt Andreas Köpke: „Berliner Justizskandal: Markus Frick bleibt auf freiem Fuß"

Archivmeldung vom 05.04.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.04.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der Rechtsanwalt Andreas Köpke schreibt zum Fall Markus Frick:"Der selbsternannte Börsencoach Markus Frick kommt wahrscheinlich mit einem blauen Auge davon. Der Börsenguru erhält Bewährung. Von dem arrestierten Vermögen behält die Staatskasse einen Betrag in Höhe von ca. € 40 Mio."

Der Fall "Markus Frick" zählt zu den spektakulärsten Wirtschaftsprozessen Deutschlands. Der Börsenguru hat jahrelang bis zu 20.000 Anlegern über seine Email-Hotline, Telefonhotlines und Seminare Börsentipps gegeben und zu Investments in Wertpapiere, unter anderem Starenergy, Stargold und Russoil, im Gesamtwert in Höhe von bis zu EUR 760 Mio. verleitet. Die meisten haben damit sehr viel Geld verloren.

Die Staatsanwaltschaft arbeitete den Fall jahrelang auf, sicherte ca. EUR 80 Mio. und klagte Markus Frick vor dem Berliner Landgericht an. Das Verfahren entwickelte sich zunächst sehr positiv. Frick räumte ein, Fehler begangen zu haben und gab zu, sein mittelbares Eigeninteresse an der Empfehlung der Wertpapiere in einigen Fällen nicht offen gelegt zu haben. Das sind wichtige Punkte auf dem Weg zu einer Verurteilung.

Jetzt stellte der Vorsitzende Richter eine mögliche Gesamthaftstrafe zwischen eineinhalb und zwei Jahren in Aussicht. Nur wegen Marktmanipulationen. Die Betrugsvorwürfe sollen nicht weiter verfolgt werden. Die Strafe könnte im vorliegenden Fall nach dem Strafgesetzbuch zur Bewährung ausgesetzt werden. Zudem soll von dem arrestierten Geld ein Betrag in Höhe von bis zu EUR 40 Mio. an die Staatskasse gehen. Dazu der Hamburger Anlegeranwalt Andreas Köpke von der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte: "Damit wird die für viele Anleger, die Herrn Frick auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, die wichtige Frage, ob ihm die Wertlosigkeit der empfohlenen Wertpapiere bekannt gewesen ist, nicht geklärt." Das müssen die Anleger jetzt weiter in den privaten Schadensersatzprozessen selbst erledigen.

BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwalt Andreas Köpke weiter: "Ich halte die Verurteilungswahrscheinlichkeit von Herrn Frick für sehr hoch, und zwar nicht nur im Zusammenhang mit den Marktmanipulationen, sondern auch wegen Betrug. Jetzt hört die Berliner Justiz auf halber Strecke auf. Das finde ich völlig unverständlich." Und BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwalt Matthias Gröpper ergänzt: "Das sieht so aus, als wenn sich Herr Frick mit seinen Millionen frei kauft. Das ist für die betrogenen Anleger skandalös. Die fühlen sich jetzt das zweite Mal betrogen, diesmal vom Staat, der eigentlich die Interessen der Anleger schützen soll."

Die Hamburger Anlegeranwälte BGKS Gröpper Köpke betreuen über die Interessengemeinschaft Markus Frick über 250 Geschädigte und haben Herrn Frick mittlerweile in ca. 40 Prozessen auf Schadensersatz in Anspruch genommen. "Ich schätze die Erfolgsaussichten der Anleger nach wie vor als sehr gut ein", so Rechtsanwalt Andreas Köpke, "nur wir müssen eben noch ein bisschen mehr für den Erfolg arbeiten, was eigentlich die Aufgabe der Berliner Strafjustiz gewesen wäre. Aber schon jetzt hat eine ganze Reihe von Anlegern einen guten Teil ihres Schadens ersetzt bekommen. Es lohnt sich also, weiter zu machen."

Quelle: BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte

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