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Baugewerbe: Stillstand im Straßenbau muss verhindert werden

Archivmeldung vom 06.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Straßenbau: Asphalteinbau mit Fertiger
Straßenbau: Asphalteinbau mit Fertiger

Foto: Inkulpat at de.wikipedia
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Zu den heutigen Beratungen zu der geplanten Verschmelzung der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) mit der Autobahn GmbH des Bundes erklärt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB): "Es darf durch die geplante Verschmelzung der DEGES mit der Autobahn GmbH keine Einschränkungen bei den Vergabeverfahren im Straßenbau geben."

Pakleppa weiter: "Es wäre fatal für unsere Infrastrukturpolitik, wenn mit dem Start der Autobahn GmbH die Auftragsverwaltung der Bundesstraßen zum Stillstand gebracht würde. Bund und Länder müssen dringend Klarheit über die Aufgabenverteilung und Planungsverantwortung im Straßenbau schaffen und eine zeitnah Lösung finden, die die Bedenken des Bundesrechnungshofs angemessen berücksichtigt.

Sowohl eine erneute Ausschreibung von Aufträgen, die die Länder bereits an die DEGES vergeben haben, als auch der Aufbau landeseigener Auftragsverwaltungen wäre genau das Gegenteil von dem, was mit der Autobahnreform beabsichtigt war.

Die mittelständischen Bauunternehmen brauchen Gewissheit über bereits laufende und zukünftige Vergabeverfahren. In den letzten Jahren haben die Betriebe Kapazitäten geschaffen, um die steigenden Investitionsvolumina im Infrastrukturbereich auch verbauen zu können. Nun steht die öffentliche Hand in der Pflicht, die zügige und reibungslose Auftragsvergabe sicherzustellen."

Hintergrund: Der Bundesrechnungshof hat zuletzt die geplante Verschmelzung der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) auf die Autobahn GmbH des Bundes beanstandet. Er hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Verschmelzung, weil die vorgeschriebene Trennung der Aufgaben zwischen Bund und Ländern dann nicht gewährleistet sei.

Quelle: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe (ots)


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