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Grundsteuer könnte für Eigenheime um rund ein Drittel steigen

Archivmeldung vom 13.05.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.05.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Die Immoblienbewertung als Grundlage der Grundsteuer (Symbolbild)
Die Immoblienbewertung als Grundlage der Grundsteuer (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Die neue Grundsteuer, die ab Januar 2025 gilt, soll unter dem Strich zwar "aufkommensneutral" sein, wird aber wohl vor allem Eigenheimbesitzer, die unter das Bundesmodell fallen, treffen. Laut einer internen Berechnung des Amts für Finanzen in Bielefeld, über die der "Spiegel" berichtet, werden in der Stadt Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern durchschnittlich 33 Prozent mehr bezahlen müssen als bisher.

Für Geschäftsimmobilien dagegen dürfte es im Schnitt ein Drittel billiger werden. Steuerbeamte der Stadt befürchten massive Beschwerden: Um die Einnahmen der Kommunen zu sichern, müssen sie die Hebesätze erhöhen, dürfen dabei aber nicht zwischen verschiedenen Immobilientypen differenzieren. Eine Beispielrechnung für ein 20 Jahre altes Einfamilienhaus taxiert die jährliche Steuer, bislang 550 Euro, auf dann 830 Euro. Eigentümer dürfen die Steigerung an Mieter weitergeben. Eine Proberechnung des Finanzministeriums in Nordrhein-Westfalen kam schon im September 2019 zu vergleichbaren Ergebnissen. Diese können jetzt mit den Daten aus den aktuellen Grundsteuererklärungen valide geprüft werden. Eine solche Prüfung findet gerade in vielen Kommunen und für NRW insgesamt statt.

 Die Steuererhöhung resultiert aus dem Bundesmodell der Grundsteuer, das so auch in Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gilt. Einzig in Sachsen und im Saarland wurde das Modell mit neuen Messzahlen modifiziert, um für Ausgleich zu sorgen. So gilt etwa in Sachsen für Gewerbeimmobilien eine doppelt so hohe Messzahl wie für Wohngebäude. Der NRW-Städtetag fordert: "Es muss vermieden werden, dass es zu einer Lastenverschiebung zwischen Wohn- und Geschäftsgrundstücken kommt." Bisher allerdings trifft das Finanzministerium unter Marcus Optendrenk (CDU) keine Aussagen zur Verteilung der Steuerlast. Die Antworten der anderen Länder, wo das Bundesmodell gilt, ähneln sich: Noch werde gerechnet, oft reiche die Datenbasis nicht. Tatsächlich haben noch immer nicht alle Eigentümer ihre Erklärungen abgegeben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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