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Kartellrechtliche Verfahren in der Fleischwarenindustrie

Archivmeldung vom 15.07.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.07.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Mit den nun veröffentlichten Bescheiden des Bundeskartellamtes wegen unerlaubter Absprachen gegen einige Unternehmen der deutschen Fleischwarenindustrie findet ein Verfahren ein vorläufiges Ende, das bereits im Jahr 2009 nach einer anonymen Anzeige eröffnet worden war. Auch wenn ein Teil der Unternehmen im Laufe des Verfahrens kartellrechtswidriges Verhalten eingeräumt hat, hat dies zu keinen negativen Auswirkungen - insbesondere nicht zu unbilligen Preiserhöhungen - für den Verbraucher geführt.

Im Gegensatz zu anderen Branchen der Industrie ist die Fleischwarenindustrie nach wie vor durch eine Vielzahl von mittelständischen Familienunternehmen geprägt, die jeweils nur über minimale Marktanteile verfügen. Keinem Unternehmen war und ist es deshalb möglich, dem Handel gegenüber höhere Preise "durchzudrücken", zumal die großen Handelsunternehmen über eigene Fleischwerke verfügen und damit selbst sehr genaue Kenntnisse über die aktuelle Marktsituation haben.

Aufgrund dieser sehr kleinteiligen Strukturen innerhalb der Fleischwarenindustrie war es den Herstellern in der Vergangenheit offensichtlich nicht einmal möglich, gestiegene Kosten für Fleisch, Löhne oder Energie immer in der erforderlichen Höhe an die Abnehmer weiterzureichen. Der Beweis findet sich in den seit vielen Jahren sinkenden Betriebsergebnissen der Branche. Insgesamt ist festzuhalten, dass es vereinzelt objektive Kartellrechtsverstöße - wie von einigen Unternehmen auch eingeräumt - gegeben hat. Die Mehrheit der Verbandsunternehmen hat sich allerdings rechtskonform verhalten und wird eventuelle Bescheide gerichtlich überprüfen lassen. Der Bundesverband ist nicht Beteiligter oder Betroffener in diesem Verfahren.

Quelle: Bundesverband der Deutschen Fleischwarenindustrie e.V (ots)

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