Professor Schmittmann: Neues Insolvenzrecht mit Gefahren
Archivmeldung vom 28.02.2012
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Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt"Ab März gilt ein neues Insolvenzrecht in Deutschland. Und dies opfert das hohe Gut der Unabhängigkeit des Insolvenzverwalters auf dem Altar der Mitbestimmung", kommentiert Professor Dr. Jens M. das Inkrafttreten weiter Teile des Gesetzes zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG).
Der Dekan des Fachbereichs Wirtschaftsrecht an der FOM Hochschule kritisiert vor allem den Einfluss der Großgläubiger im vorläufigen Gläubigerausschuss: "Wenn Banken, Sozialversicherungsträger und Finanzämter sich einen Insolvenzverwalter aussuchen können, fehlt ihm die erforderliche Objektivität: Ein Verwalter muss - da er für alle Gläubiger handeln soll - Sicherungsrechte der Banken auch kritisch hinterfragen und Erstattungsansprüche gegen den Fiskus geltend machen können. Wer von diesen Institutionen allerdings aufs Pferd gehoben wurde, wird solche Ansprüche schwerlich durchsetzen können."
Ein weiterer Kritikpunkt: "Zahlreiche Änderungen durch das ESUG greifen nur bei mittelgroßen und großen Unternehmen", so Schmittmann. "In Verfahren einer Größenordnung von Arcandor oder Schlecker sind Erleichterungen bei der Gläubigerbeteiligung sicher möglich, bei alltäglichen Verfahren über das Vermögen des Bäckers an der Ecke oder eines Kfz-Meisters bleibt allerdings alles unverändert."
Sein Fazit lautet daher: "Der Versuch des Gesetzgebers, Sanierungen von Unternehmen zu erleichtern, ist zu begrüßen. Es sind aber Teilbereiche unbefriedigend geregelt worden und bedürfen einer neuerlichen Reform."
Professor Dr. Jens M. Schmittmann ist Rechtanwalt und Steuerberater bei der Kanzlei Schulz Tegtmeyer Sozien in Essen und selbst als Insolvenzverwalter tätig. Darüber hinaus ist er Dekan des Bereichs Wirtschaftsrecht an der FOM Hochschule. Die gemeinnützige "Privat-Uni" gehört zur Stiftung BildungsCentrum der Wirtschaft (BCW) in Essen und zählt aktuell 18.000 Studierende. An 22 Studienzentren und weiteren im Ausland können staatlich anerkannte Bachelor- und Masterstudiengänge belegt werden.
Quelle: FOM Hochschule (ots)