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Inflationsrate im Mai 2023 voraussichtlich +6,1 %

Archivmeldung vom 31.05.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.05.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Inflationsrate in Deutschland wird im Mai 2023 voraussichtlich +6,1 % betragen. Gemessen wird sie als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat. Damit ist die Inflationsrate im Mai 2023 weiterhin rückläufig (April 2023: +7,2 %, März 2023: +7,4 % und Februar 2023: +8,7 %). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach bisher vorliegenden Ergebnissen weiter mitteilt, sinken die Verbraucherpreise gegenüber April 2023 voraussichtlich um 0,1 %.

Im Mai 2023 stiegen die Preise für Nahrungsmittel im Vergleich zum Vorjahresmonat mit +14,9 % weiterhin überdurchschnittlich. Dagegen lag der Anstieg der Energiepreise im Mai 2023 mit +2,6 % gegenüber dem Vorjahresmonat unterhalb der Veränderungsrate des Gesamtindex. Gegenüber dem hohen Indexstand im Mai 2022 liegt ein Basiseffekt vor, nachdem im Zuge des russischen Überfalls auf die Ukraine die Energiepreise stark gestiegen waren. Daneben trugen auch die Maßnahmen des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung, die im Verbraucherpreisindex abgebildet werden, zu dieser Abschwächung der Energiepreisentwicklung bei. Die leicht rückläufige Preisentwicklung im Bereich der Dienstleistungen dürfte auch von der Einführung des Deutschlandtickets beeinflusst sein.

Inflationsrechner gibt Auskunft über persönliche Inflationsrate:

Mit dem persönlichen Inflationsrechner des Statistischen Bundesamtes können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre monatlichen Konsumausgaben für einzelne Güterbereiche entsprechend des eigenen Verbrauchsverhaltens anpassen und eine persönliche Inflationsrate berechnen.

Methodische Hinweise:

Mit den Ergebnissen für den Berichtsmonat Januar 2023 erfolgte die Umstellung des Verbraucherpreisindex von der bisherigen Basis 2015 auf das Basisjahr 2020. Über die Revision informiert ein ausführliches Hintergrundpapier, das im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar ist.

Der Verbraucherpreisindex (VPI) und der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) unterscheiden sich hinsichtlich Erfassungsbereich und Methodik. Bei der Berechnung des VPI werden anders als beim HVPI zusätzlich die Ausgaben der privaten Haushalte für selbstgenutztes Wohneigentum, für Glücksspiel und für den Rundfunkbeitrag berücksichtigt. Zudem werden die Gütergewichte des HVPI jährlich aktualisiert. Aufgrund des deutlich geringeren Gewichts für den Bereich Wohnen im HVPI, haben die Preissteigerungen anderer Güterbereiche einen größeren Einfluss auf die Entwicklung des HVPI im Vergleich zum VPI.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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