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Coronavirus: BG BAU erleichtert Stundungsregelungen für Betriebe der Bauwirtschaft

Archivmeldung vom 13.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: "obs/Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft/Thomas Lucks/ BG BAU"
Bild: "obs/Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft/Thomas Lucks/ BG BAU"

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) erleichtert die Stundung von Beiträgen für beitragspflichtige Unternehmen, die durch das Coronavirus außergewöhnlich belastet sind. Regelungen zu Stundung und Ratenzahlung wurden kurzfristig an die aktuelle Krisensituation angepasst.

In der momentanen Lage werden aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus bundesweit Maßnahmen zur Eindämmung ergriffen, u. a. Arbeiten eingestellt, Messeveranstaltungen abgesagt, Beschäftigte vorsorglich aufgefordert zu Hause zu bleiben oder einer angeordneten Quarantäne zu folgen. Zudem wirkt sich die Krise auf die Konjunktur in Deutschland insgesamt aus, d. h. auch auf Aufträge und Bautätigkeiten.

Dies alles führt auch für die Unternehmen der Baubranche zu einer erheblichen Belastung. "Wir wollen unseren Mitgliedsbetrieben jetzt schnell und wirksam dabei helfen, mit den Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus umzugehen, indem wir die Stundung erleichtern und damit finanzielle Entlastung schaffen," sagt Klaus-Richard Bergmann, Hauptgeschäftsführer der BG BAU. Die zuständige Beitragsbearbeitung der BG BAU wurde daher umgehend angewiesen, den entsprechenden Anträgen einfach und unbürokratisch nachzukommen.

Betroffene Betriebe können sich unter der Servicehotline 0800 3799100 oder per E-Mail an ihre Region der BG BAU wenden:

Quelle: BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (ots)


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