Deutsche Bank muss Schadenersatz an Kirch zahlen
Archivmeldung vom 24.01.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDer Bundesgerichtshof (BGH) hat heute über die Schadensersatzklage des Medienunternehmers Leo Kirch gegen die Deutsche Bank und ihren ehemaligen Vorstandssprecher Dr. Rolf Breuer entschieden. Dem Urteil zufolge steht dem einstigen Medienmogul Kirch ein Schadensersatzanspruch gegen die Deutsche Bank zu.
Der damalige Vorstandssprecher und heutige Aufsichtsratschef der Deutschen Bank hatte in einem Fernsehinterview Zweifel an der Kreditwürdigkeit einer GmbH des Kirch-Imperiums geäußert, die ein Darlehen bei der Deutschen Bank aufgenommen hatte. Als sein Konzern zusammenbrach, machte Kirch die Äußerungen von Breuer dafür verantwortlich und forderte Schadenersatz.
Der BGH entschied nun, dass Breuer mit seinen Äußerungen, und damit auch die Deutsche Bank, den zwischen Kirchs Gesellschaft und der Bank bestehenden Darlehensvertrag verletzt habe. Der Darlehensgeber habe die Pflicht alles zu unterlassen, was die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers gefährden kann. Durch die Äußerungen von Breuer sei es für die Kirch-Gesellschaft erheblich schwerer bis unmöglich geworden, neue, dringend benötigte Kredite zu bekommen. Der BGH stellte aber zugleich klar, dass sich der Schadenersatzanspruch nur auf die GmbH bezieht, die damals Darlehensnehmerin der Deutschen Bank war. Die Bank und auch Breuer könnten nicht für den Zusammenbruch des gesamten Kirch-Konzerns verantwortlich gemacht werden.
Nach dem heutigen BGH-Urteil werden auf die Deutsche Bank voraussichtlich Schadenersatzforderungen in dreistelliger Millionenhöhe zukommen. Die Ansprüche muss Kirch in einem erneuten Verfahren geltend machen, da es in dem Prozess vor dem BGH nur um die Schuldfrage selbst, jedoch noch nicht um die exakte Höhe des Schadenersatzes ging.
Quelle: Pressemitteilung Banktip.de