Verteidiger von Markus Frick nimmt zu Meldungen über Anklageerhebung Stellung
Archivmeldung vom 20.08.2009
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.08.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Verteidiger von Markus Frick, Rechtsanwalt Dr. Daniel Krause nimmt in einer Pressemitteilung Stellung zu den Berichten über die Erhebung einer Anklage gegen den Börsencoach durch die Staatsanwaltschaft Berlin .
Der Rechtsanwalt von Markus Frick bestätigt in der Mitteilung die Erhebung der Anklage. Die Anklageschrift sei ihm bekannt. Zur Erhebung der Anklage selbst erklärt Rechtsanwalt Dr. Daniel Krause folgendes:
Die Staatsanwaltschaft erhebt nicht den Vorwurf, Herr Frick habe wissentlich wertlose Aktien empfohlen. Die Vorwürfe, gegen die sich Herr Frick verteidigen wird, betreffen die Empfehlung von Wertpapieren durch Herrn Frick in diversen Fällen ohne Hinweis auf ein von der Staatsanwaltschaft behauptetes eigenes Investment in diese Wertpapiere.
In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass die Staatsanwaltschaft auch nicht den Vorwurf erhebt, dass sich Herr Frick bei den drei russischen Unternehmen "Star Energy Corp.", "StarGold Mines Inc." und "Russoil Corp." an "internationalen Börsenmachenschaften" selbst und bewusst beteiligt und hierbei Schädigungen von Anlegern in Kauf genommen habe. Von solchen als "pump and dump" bezeichneten Machenschaften panamesischer Gesellschaften unter Nutzung von Schweizer Banken hatte Herr Frick zu keiner Zeit Kenntnis. Soweit Ermittlungen der Bafin einen Börsenumsatz von 760 Millionen Euro bei den drei genannten Unternehmen ergeben haben, behauptet selbst die Bafin nicht, dass dieser Umsatz auf Empfehlungen von Herrn Frick zurückzuführen ist.
Gleichzeitig weise ich im Namen von Herrn Frick darauf hin, dass hier unverändert lediglich eine Verdachtslage besteht und daher die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung einzuhalten sind. Dieses ist im Fall einer möglichen Berichterstattung zu berücksichtigen; die Privatsphäre von Herrn Frick ist bei einer möglichen Berichterstattung zu respektieren. Ich bitte um Verständnis dafür, dass im Hinblick auf das schwebende Verfahren bis auf weiteres keine Erklärungen durch Herrn Frick oder mich zu dem Verfahren abgegeben werden.
Quelle: Anwaltsbüro Höch & Höch