BGH überprüft gestiegene Gaspreise
Archivmeldung vom 10.12.2008
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Freigeschaltet durch Oliver RandakDie Zulässigkeit von Gaspreiserhöhungen wird vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe überprüft. Zentrale Frage dabei ist, ob Gasunternehmen eine marktbeherrschende Position haben und somit eine kartellrechtliche Prüfung rechtens ist.
Das Urteil des BGH wird weitgehende Konsequenzen für die Branche haben. Es handelt sich bei dem aktuellen Fall um ein niedersächsisches Unternehmen. Die Stadtwerke Uelzen GmbH haben es anderen Versorgern gleichgetan und seine Preise seit Herbst 2005 mehrmals erhöht.
Nach Auffassung des Wirtschaftsministeriums in
Niedersachsen verstösst dies gegen das Kartellrecht. Der Versorger soll
seinen Kunden Geld zurückerstatten, fordert das Ministerium.
Im November 2007 hatte eine Beschwerde am
Oberlandesgericht Celle Erfolg. Die Richter entschieden, es liege keine
marktbeherschende Stellung bei den Stadtwerken Uelzen vor.
Begründet wurde dies durch das vielfältige Angebot des
Versorgers. Neben Gas sei er auch auf dem allgemeinen Angebotsmarkt für
Energie im Wettbewerb mit weiteren Anbietern vertreten.
Das Wirtschaftsministerium richtet seine Beschwerde gegen diese Tatsache. Der BGH beschäftigte sich schon mehrmals mit den angestiegenen Gaspreisen. Das Grundsatzurteil aus dem Jahr 2007 schreibt vor, dass die Erhöhungen nur begrenzt gerichtlich geprüft werden können.