Ermittlungsverfahren gegen Prof. Dr. Utz Claassen eingestellt
Archivmeldung vom 18.05.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mannheim gegen den EnBW-Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Utz Claassen wurde gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Ermittelt wurde, wie schon gegen seinen Amtsvorgänger Goll, wegen des Verdachts der unrichtigen Darstellung insbesondere im Hinblick auf den Konzernhalbjahresabschluss 2003.
Dieser Vorwurf, den das Unternehmen
stets als unbegründet erachtet hatte, ist somit auch formell
ausgeräumt.
Die EnBW begrüßt diese Einstellung und die zügige und
professionelle Arbeit der Staatsanwaltschaft in den letzten Wochen.
EnBW und auch Herr Claassen persönlich sehen sich damit
vollumfänglich in ihrer sachlichen wie rechtlichen Auffassung
bestätigt. Prof. Dr. Utz Claassen: "Ich freue mich sehr über die
erfolgte Einstellung. Dies belegt, dass alle Vorwürfe haltlos waren.
Positiv für die Wahrnehmung als Staatsbürger ist für mich auch, dass
dieses Ergebnis sogar ohne eine persönliche anwaltliche Vertretung
möglich war."
Quelle: Pressemitteilung EnBW Energie Baden-Württemberg AG