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Verbraucherschützer-Chef: Schon 420.000 VW-Kunden beteiligen sich an Musterklage

Archivmeldung vom 15.06.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.06.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
VW
VW

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Musterfeststellungsklage gegen den VW-Konzern haben sich mittlerweile 420.000 VW-Kunden angeschlossen, die im Dieselskandal geschädigt wurden. Das erklärte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, in einem Interview mit der Düsseldorfer "Rheinischen Post".

"Die riesige Teilnahme hat uns selbst überrascht. Für das Register, so hören wir vom Bundesamt für Justiz, gibt es derzeit mehr als 420.000 Anmeldungen", sagte Müller. Für die erste Gerichtsverhandlung Ende September habe das Gericht bereits einen Saal in der Stadthalle Braunschweig angemietet. Müller forderte den VW-Konzern auf, mit dem vzbv, der alle 420.000 Mitkläger vertritt, in Vergleichsverhandlungen zu treten. "Wenn Volkswagen so klug wäre, auch mit uns in Vergleichsverhandlungen einzutreten, könnte die Sache schnell erledigt sein", sagte Müller. Andernfalls könne sich die gerichtliche Verhandlung über Jahre hinziehen. Das könne nicht im VW-Interesse sein.

"Es steht VW jederzeit frei, die geschädigten Kunden über ein gutes Vergleichsangebot anständig zu entschädigen und dem Spuk endlich ein Ende zu setzen", erklärte Deutschlands oberster Verbraucherschützer. "Wir haben in dieser Woche das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz gesehen, bei dem eine Klage gegen Volkswagen positiv ausging und der Kläger 26.000 Euro mit nach Hause nahm", so Müller. Dieses Urteil spreche für die Erfolgsaussichten anderer Kläger bei möglichen Vergleichsverhandlungen. Das Unternehmen habe im vergangenen Jahr einen Reingewinn von mehr als elf Milliarden Euro eingefahren. "Ich wünsche Volkswagen eine erfolgreiche Zukunft. Aber dafür muss der Konzern erst für seine Sünden der Vergangenheit bezahlen. Das darf nicht bei den Verbrauchern hängen bleiben", sagte Müller.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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