Renommierter Anwalt warnte Telekom 2005 in einem Gutachten ausdrücklich vor Bespitzelung eigener Aufsichtsräte
Archivmeldung vom 29.10.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Deutsche Telekom war bei der Bespitzelung ihrer eigenen Aufsichtsräte sowie von Journalisten noch dreister als bisher bekannt. Laut Informationen der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" ließ sich die Sicherheitsabteilung der Telekom am 17. August 2005 von dem renommierten Kölner Anwalt Walther Graf ein Gutachten dazu machen, mit welchen Maßnahmen sie gegen Indiskretionen im Konzern vorgehen könne.
Graf warnte in dem der Zeitung vorliegenden Gutachten ausdrücklich davor, das damals schon begonnene illegale Erfassen von Telefondaten fortzuführen.Davon hatte ihm die Sicherheitsabteilung der Telekom berichtet. Eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses würde mit "Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht". Das zehnseitige Gutachten könnte nun aller Voraussicht nach zu besonders harten Strafen im bevorstehenden Prozess führen. Es ging "persönlich, vertraulich" an den damaligen Telekom-Manager Klaus Trzeschan. Der Düsseldorfer Strafrechtsprofessor Helmut Frister sagte der "Rheinischen Post": "Diese Missachtung der expliziten Warnung vor der Strafbarkeit dürfte bei einer Verurteilung zu Lasten des Angeklagten bewertet werden." Es steht nach Informationen der "Rheinischen Post" fest, dass die Bonner Staatsanwaltschaft spätestens Weihnachten Anklage wegen der Telekom-Spitzeleien erheben wird. Es gilt als "fast unvermeidbar", dass der frühere Aufsichtsratschef Klaus Zumwinkel und der frühere Vorstandschef Kai-Uwe Ricke neben Trzeschan angeklagt werden, zitiert die Zeitung eine mit den Vorgängen vertraute Person. Immerhin haben Zumwinkel und Ricke nach Aussage des Düsseldorfer Anwaltes Michael Hoffmann-Becking gewusst, dass der Konzern Telefondaten von mindestens einem Aufsichtsrat auswertete. Dies gehe aus den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Bonn hervor.
Quelle: Rheinische Post