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RBH Raum-, Boden-, Hausreinigungs GmbH kann erhalten und mit allen 720 Mitarbeitern fortgeführt werden

Archivmeldung vom 07.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Reinigungskraft: ist oft Chemikalien ausgesetzt. Bild: pixelio.de, Rainer Sturm
Reinigungskraft: ist oft Chemikalien ausgesetzt. Bild: pixelio.de, Rainer Sturm

Gute Nachrichten für die auf Hotel- und Gebäudereinigungen spezialisierte RBH-Gruppe aus München: Die Gläubiger haben die Insolvenzpläne für die RBH Raum-, Boden-, Hausreinigungs GmbH und ihre Tochtergesellschaften RBH Gebäudereinigungs GmbH, RBH Hotelservice GmbH und RBH Personalservice GmbH am Freitag einstimmig gebilligt.

In den vom Amtsgericht München anberaumten Gläubigerversammlungen mit Erörterungs- und Abstimmungsterminen gab es keine Gegenstimmen. Das Amtsgericht hat die Insolvenzpläne bereits bestätigt. Damit ist dem Unternehmen, das infolge der Covid-19-Pandemie am 01. Juli 2020 Insolvenz anmelden musste, der Weg aus der Insolvenz geebnet. Die Insolvenzverfahren sollen in den nächsten Wochen abgeschlossen werden.

Das Amtsgericht München hatte Anfang Juli vorläufige Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über die Holding und ihre drei hundertprozentigen Tochterunternehmen angeordnet und Rechtsanwalt Axel W. Bierbach von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen (München) zum vorläufigen Sachwalter für alle vier Gesellschaften bestellt. Die in Österreich ansässige RBH Hotelservice GmbH war von der Insolvenz nicht betroffen.

Die Insolvenzpläne sehen vor, dass die Gläubiger der RBH Gebäudereinigungs GmbH und der RBH Hotelservice GmbH eine Quote von rund 20 Prozent auf ihre angemeldeten und festgestellten Forderungen erhalten.

Jochen Dobel, Geschäftsführer der RBH-Gruppe: "Wir sind sehr froh, dass wir das Insolvenzplanverfahren bereits nach so kurzer Zeit erfolgreich abschließen können und danken dafür allen Beteiligten. Ohne die starke Unterstützung unserer Kunden und die Ausdauer unserer Mitarbeiter, aber auch ohne das Insolvenzgeld und das Kurzarbeitergeld, wäre dieser positive Ausgang nicht möglich gewesen. Wir freuen uns darauf, das Unternehmen mitsamt aller Mitarbeiter eigenständig weiterführen zu können."

Eigenverwalter Matthias Dieckmann, dieckmann rechtsanwaltskanzlei: "Die Betriebsfortführung war eine Herausforderung. Die Unternehmensplanung, insbesondere in der Hotelservice-Gesellschaft, musste pandemiebedingt ständig angepasst werden. Zum Glück haben alle Gläubiger die alternativlose Sanierung und den erforderlichen Schuldenschnitt im Interesse des Erhalts aller Arbeitsplätze sehr wohlwollend begleitet. Herzlichen Dank an den Sachwalter Axel W. Bierbach sowie an sein und mein Team; die gute Zusammenarbeit hat den Erfolg erst ermöglicht."

Die RBH-Gruppe hatte angesichts der umfassenden Einzelhandels- und Hotelschließungen infolge der Covid-19-Pandemie massive Umsatzeinbußen verzeichnet. Die RBH Hotelservice GmbH mit rund 340 Mitarbeitern, die vor allem Dienstleistungen für zwei große Hotelketten erbringt, hatte im ersten Lockdown im Frühjahr nahezu keine Umsätze erwirtschaftet und musste große Teile der Belegschaft in Kurzarbeit schicken.

Die RBH Gebäudereinigungs GmbH, die circa 360 Mitarbeiter beschäftigt, hatte darüber hinaus hohe Forderungsausfälle im Zusammenhang mit der Insolvenz der Galeria Kaufhof Karstadt GmbH zu verkraften. Die Tochtergesellschaft der RBH-Gruppe, die ausschließlich gewerbliche Kunden in der Gebäudereinigung betreut, erbrachte jahrelang Reinigungsdienstleistungen in mehr als 50 Filialen der Galeria Kaufhof Karstadt GmbH deutschlandweit. Große Teile der Belegschaft, vor allem im Bereich Hotellerie, sind seit den Beschlüssen der Regierung von Anfang November wieder in Kurzarbeit.

Da die RBH-Gruppe eine einheitliche Gesamtsanierung des Unternehmens beabsichtigt hat, hatte sie für die Holding und die Tochtergesellschaften Anträge auf vorläufige Eigenverwaltung gestellt. Im Gegensatz zum Regelinsolvenzverfahren bleibt in der vorläufigen Eigenverwaltung die vollständige Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis beim Unternehmen und geht nicht auf einen vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Interessen der Gläubiger werden dadurch geschützt, dass das Unternehmen unter die Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters gestellt wird. Dessen Aufgaben und Kompetenzen beschränken sich auf eine interne Kontrolle und Unterstützung des Managements, z. B. auf die Überwachung der Liquiditätsplanung.

Die Sanierung der RBH-Gruppe erfolgte durch Bestellung des auf Insolvenz- und Sanierungsrecht spezialisierten Rechtsanwalts Matthias Dieckmann, der in die Geschäftsführung eintrat, und durch Beratung durch den Münchener Rechtsanwalt David Müller-Feyen. Beide haben das Insolvenzplanverfahren und die Fortführung des laufenden Geschäftsbetriebs zusammen mit dem Inhaber und Geschäftsführer der RBH-Gruppe, Jochen Dobel, verantwortet.

Sachwalter Axel W. Bierbach, Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen: "Die RBH-Gruppe wurde durch den Lockdown im Frühjahr und durch die Insolvenz des Hauptkunden Galeria Karstadt Kaufhof zu einem echten Corona-Opfer. Die schnelle Umsetzung der Insolvenzplanverfahren für die vier Gesellschaften zeigt, wie gut das Insolvenzrecht als Sanierungsinstrument in solchen Fällen geeignet ist. Eine offene und transparente Verfahrensführung hat die Zustimmung aller Gläubiger ermöglicht. Die Unternehmensgruppe ist durch die Plansanierung wieder entschuldet und somit gut auf die Zeit nach der Pandemie vorbereitet."

Quelle: MHBK Rechtsanwälte Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen (ots)

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