Wirtschaft Streit um DHL-Beihilfen
Archivmeldung vom 13.06.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittSachsen droht wegen Beihilfen für die Posttochter DHL Ungemach aus Brüssel. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Freitag-Ausgabe). Offenbar will die EU-Kommission in Kürze Garantien für das Drehkreuz am Flughafen Leipzig/Halle als wettbewerbswidrig einstufen.
Das sagte der sächsische Landtagsabgeordnete Rolf Seidel(CDU) der MZ. Konsequenz könnten jahrelange juristische Streitigkeiten sein. Anstoß nimmt die EU unter anderem an einer Patronatserklärung Sachsens. Darin verpflichtet sich der Freistaat nach Informationen der MZ zu Zahlungen von bis zu 500 Millionen Euro an DHL, falls beispielsweise Einschränkungen für Nachtflüge am Flughafen Leipzig/Halle in Kraft treten, die einen Umzug des Drehkreuzes erforderlich machen. Die Aussichten auf uneingeschränkte Nachtflüge war ausschlaggebend dafür, dass DHL sein Drehkreuz nach Schkeuditz verlegt hat. Über Klagen gegen die Nachtflugregelung muss am 15. Juli erneut das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden. Die Patronatserklärung mit einer Laufzeit von 30 Jahren wird seit 2006 in einem Beihilfeverfahren der Kommission überprüft. Nach Meinung der EU handelt es sich bei der Garantie um eine unzulässige Beihilfe. Insbesondere sei problematisch, dass Sachsen das Risiko für den Konzern übernehme, ohne dafür eine Vergütung zu erhalten. "Die Kommission wird die Regelung daher höchstwahrscheinlich kippen", sagte Seidel. Das Finanzministerium in Dresden verteidigte die Vereinbarung. "Für die DHL-Ansiedlung mussten bestimmte Bedingungen geschaffen werden", sagte Sprecher Stephan Gößl. Hinweise auf ein Ende des Verfahrens gebe es nicht. Zu Details der Vereinbarung äußerten sich Ministerium und DHL nicht. Scharfe Kritik üben die Gegner der Nachflüge. Der Konzern sei "so mit einer hundertprozentigen Sicherheitsgarantie hergelockt worden", erklärte ein Sprecher der IG Nachflugverbot.
Quelle: Mitteldeutsche Zeitung