EEG-Umlage für Ökostrom steigt auf 6,35 Cent pro Kilowattstunde
Archivmeldung vom 14.10.2015
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Freigeschaltet durch Dennis WitteNach Informationen der "Welt" steigt die sogenannte EEG-Umlage zur Förderung der Ökostrom-Produktion im kommenden Jahr auf 6,35 Cent pro Kilowattstunde an. Der leichte Anstieg um 0,18 Cent treibt die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgesetzte Umlage auf einen neuen Rekordwert.
Im vergangenen Jahr war der Fördersatz pro Kilowattstunde erstmals seit Beginn der Energiewende leicht von seinem bisherigen Höchststand von 6,24 Cent auf 6,17 Cent gesunken. Offiziell wird die neue EEG-Umlage für 2016 am Donnerstag nach Berechnungen der Übertragungsnetzbetreiber präsentiert. Erwartungen in einer ähnlichen Höhe waren in den vergangenen Wochen schon von einigen Instituten und Verbänden geäußert worden. Grundsätzlich ist die Entwicklung dennoch überraschend: Das von den Netzbetreibern geführte "EEG-Konto", aus dem die Umlage an die Stromerzeuger gezahlt wird, war noch in der ersten Jahreshälfte mit rund fünf Milliarden Euro so gut gefüllt wie noch nie. Das hatte damals einige Marktbeobachter veranlasst, von einer weiter sinkenden EEG-Umlage auszugehen.
Nachdem über den Sommer jedoch viel hochvergüteter Solarstrom und auch Windenergie eingespeist wurde, schmolz das EEG-Konto auf inzwischen nur noch 2,5 Milliarden Euro ab. Entsprechend stark muss die von den Verbrauchern zu zahlende Umlage nun steigen, damit die im Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgesehenen Einspeisetarife an die Ökostrom-Produzenten ausgezahlt werden können. Mit der EEG-Umlage wird den Stromproduzenten die Differenz zum Börsenstrompreis vergütet. Da die Großhandelspreise für Elektrizität zuletzt weiter nachgaben, erhöht sich entsprechend die von den Verbrauchern zu zahlende EEG-Umlage. Weitere Faktoren, die die Höhe der EEG-Umlage beeinflussen, sind die Ausbauzahlen bei Wind- und Solaranlagen.
Insbesondere der Windkraft-Ausbau on- und offshore hatte zuletzt stark zugelegt, während der Fotovoltaik-Ausbau unter den Erwartungen blieb. Auch Ausnahme-Regelungen für die energieintensive Industrie erhöhen die EEG-Umlage für die übrigen Verbraucher. Mit dem so genannten "Re-Dispatch" von Kraftwerks-Leistung versuchen die Übertragungsnetzbetreiber immer öfter, Netzengpässe zu vermeiden. Die Kosten für diese künstlichen Markteingriffe werden über die Netzentgelte auf die Stromrechnung der Verbraucher abgewälzt.
Quelle: dts Nachrichtenagentur