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WestLB-Kompromiss kann Sparkassen-Finanzverbund gefährden

Archivmeldung vom 11.02.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.02.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Zu dem von den Eigentümern der WestLB AG gefundenen Lösung zur Rettung der Landesbank äußert sich der Mittelstandsbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion Reinhard Schultz:

Die Einigung der Eigentümer über die Risikoabschirmung der WestLB ist grundsätzlich zu begrüßen. Es sind jedoch zwei Pferdefüße festzustellen, die den gesamten Sparkassen-Finanzverbund und die öffentlichen Sparkassen als besondere dritte Säule des deutschen Bankenwesens gefährden könnten: Zum einen kann das Land als starker Minderheiteneigentümer durch die Umwandlung von Garantiezahlungen in Aktien-Anteile Mehrheitseigentümer werden und dann seine Absicht einer Voll- oder Teilprivatisierung der WestLB AG doch noch durchsetzen. Durch die vorgesehene starke Vertikalisierung des Verbundes von WestLB und Sparkassen besteht in diesem Fall die Gefahr, dass der gesamte Verbund in die Privatisierung rutscht.

Zum anderen kann die WestLB Sparkassen, die in Schwierigkeiten geraten sind (wenn auch nur temporär), übernehmen, wenn dies Sparkassen- und Giroverbände nicht tun wollen. Solche Schieflagen können auf Grund der hohen Inanspruchnahme für die Risikoabschirmung der WestLB schnell entstehen. In einem solchen Fall hätte die WestLB ihr Ziel, sich einen Parallelvertriebes zu Lasten der Sparkassen aufzubauen, endlich realisiert. Außerdem wäre damit beispielhaft die öffentlich-rechtliche Trägerschaft der Sparkassen durchbrochen. Das hätte bundesweit Signalwirkung und würde auch sofort die EU-Kommission auf den Plan rufen. Beide Gefahren können nur noch durch Beschlüsse der beiden Sparkassen- und Giroverbände in dieser Woche und durch Entscheidungen der Sparkassenverwaltungsräte verhindert werden. Für die erfolgreiche Sanierung der WestLB sind diese beiden Maßnahmen nicht erforderlich. Die Erhöhung der Verbundquote zwischen Sparkassen und WestLB im Rahmen einer Konsortialvereinbarung, die Erneuerung des Vorkaufsrechts der Sparkassen für Anteile der WestLB und der zwischen dem Land NRW und den Sparkassen zu vereinbarende Verzicht auf den gesetzlichen Vertikalverbund könnten eine gute Grundlage für die Zukunft der WestLB und die Verhandlungen zur Konsolidierung der Landesbanken insgesamt bilden. Die übrige Vereinbarung zwischen den Eigentümern der West LB bliebe davon unberührt.

Quelle: SPD-Bundestagsfraktion

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