Wirtschaft warnt vor unerwünschten Folgen des Lieferkettengesetzes
Archivmeldung vom 20.02.2023
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie deutsche Wirtschaft warnt vor unerwünschten Folgen des Lieferkettengesetzes. Das Gesetz erschwere zum Beispiel in Afrika die "Diversifizierungsbemühungen der deutschen Industrie" und konterkariere in vielen Bereichen sogar ein stärkeres Engagement, sagte Wolfgang Niedermark, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Industrie (BDI), dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".
Dabei gewinne insbesondere Afrika für Deutschland rasant an strategischer und wirtschaftlicher Bedeutung, um die ausgeprägte Abhängigkeit einzelner Branchen von Asien zu reduzieren. Es gebe bereits erste Unternehmen, die die bürokratischen und rechtlichen Hürden zum Anlass nähmen, sich vom afrikanischen Markt zu verabschieden. Niedermark verwies in diesem Zusammenhang auf eine bisher nicht veröffentliche BDI-Umfrage, bei der 65 Prozent der Unternehmen angaben, dass das Lieferkettengesetz ihre Afrika-Aktivitäten erschweren würde. "Wir alle wollen saubere Lieferketten, aber die erreichen wir nicht durch bürokratische Überforderung."
Das "Worst-Case-Szenario" für die Unternehmen wäre, wenn die EU-Regulierung über die Anforderungen des deutschen Gesetzes noch hinausgehen würden. Die Initiative Lieferkettengesetz, ein Zusammenschluss aus mehr als 130 zivilgesellschaftlichen Organisationen, wies die Kritik zurück. Mit ihrer Fundamentalopposition gegen derartige Gesetze seien die deutschen Wirtschaftsverbände völlig aus der Zeit gefallen, sagte Bündnis-Sprecher Johannes Heeg dem RND. Ob von Kunden, Investoren oder Regierungen: Weltweit gebe es einen Trend, mehr Menschenrechte, Umwelt- und Klimaschutz von Unternehmen einzufordern, sagte er. Diesem Trend müssten sich alle Unternehmen früher oder später stellen. Ein Wettbewerbsvorteil sei, sich schon jetzt damit auseinandersetzen, argumentierte Heeg. Die Kosten seien überdies gering: Selbst konservative Studien kämen hier auf maximal 0,6 Prozent des Umsatzes. Das zum 1. Januar in Kraft getretene Lieferkettengesetz regelt die Einhaltung internationaler Standards zu Menschenrechten und Umwelt entlang der gesamten Lieferkette, zum Beispiel das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit. Auf EU-Ebene wird derzeit eine Lieferketten-Richtlinie erarbeitet, wobei der ambitionierte Entwurf der Kommission bereits durch die Mitgliedsstaaten verwässert wurde.
Quelle: dts Nachrichtenagentur