Bundesrechnungshof-Präsident rügt laxe Steuerfahndung
Archivmeldung vom 24.02.2014
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Manuel SchmidtBundesrechnungshof-Präsident Dieter Engels kritisiert die in seinen Augen noch immer zu laxe Prüfung von Betrieben und Einkommensmillionären durch die Finanzverwaltung. "Vor allem Betriebe oder Einkommensmillionäre, die ja im Gegensatz zum normalen Arbeitnehmer wirklich die vielen Ausnahmetatbestände nutzen können, werden nur unzureichend kontrolliert. Ich habe das seit 2002 immer wieder kritisiert, aber an diesen Stellen hinkt es noch immer", sagte Engels der "Welt am Sonntag".
Engels ist seit 2002 Präsident des Bundesrechnungshofes und wird Ende April in Ruhestand gehen. Es sei schwierig für die Finanzbehörden geworden, den Überblick in diesem komplexen Steuersystem zu behalten, so Engels. "Wenn der Staat ein komplexes Steuersystem will, muss er dafür die Ressourcen in der Finanzverwaltung schaffen. Das hat er aber nicht getan."
Sorgen macht sich Engels angesichts der jüngst publik gewordenen Steuerhinterziehungs-Fälle von Prominenten um die allgemeine Steuermoral in Deutschland. "Wenn immer wieder Fälle bekannt werden, dass die Finanzelite sich ihrer Verpflichtung entzieht, Steuern zu zahlen, wird das keine guten Folgen für das Gemeinwesen haben."
Allerdings dürften Steuersünder nach einer strafbefreienden Selbstanzeige nicht von der Öffentlichkeit weiter verurteilt werden, wie es bei einzelnen Fällen zuletzt der Fall gewesen sei. Sonst ginge "das ganze Instrument kaputt", so Engels.
Den Staat sieht Engels beim Thema Ausgabeneffizienz insgesamt auf einem guten Weg. "Mein Eindruck ist, dass der Staat den Grundsätzen von Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit mehr Rechnung trägt als früher", so Engels. Grund dafür seien der gestiegene Konsolidierungsdruck und die Flexibilisierung des Haushaltsrechts.
Quelle: dts Nachrichtenagentur