Dalli-Gruppe verteidigt einstweilige Verfügung
Archivmeldung vom 19.06.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittIn einem Verfahren vor dem Kölner Landgericht beantragt die Dalli-Gruppe die Aufrechterhaltung einer einstweiligen Verfügung (EV), die es dem "Bund Contergangeschädigter und Grünenthalopfer e.V." (BCG) untersagt, einen Boykottaufruf sowohl gegen Produkte der Dalli-Gruppe als auch gegen Produkte von Mäurer & Wirtz und der Glockengasse Köln GmbH zu verbreiten.
Die betreffende einstweilige Verfügung war am 20. Februar 2009 durch das Landgericht Köln erlassen worden. Die Dalli-Gruppe hatte die einstweilige Verfügung beantragt, weil der Boykottaufruf aus Sicht der Geschäftsführung die unmittelbare Gefährdung Hunderter Arbeitsplätze zur Folge hat. Anders als mehrfach öffentlich dargestellt, bezog sich diese EV nicht auf einen weiter zurück liegenden Boykott-Aufruf, sondern auf Äußerungen des BCG, die in unmittelbarer zeitlicher Nähe zur EV bekannt geworden waren.
Ulrich Grieshaber, Geschäftsführer der Dalli-Gruppe: "Der Boykottaufruf des BCGs richtet sich gegen unser Unternehmen und unsere 2000 Mitarbeiter, die zu keinem Zeitpunkt thalidomidhaltige Produkte erforscht, entwickelt, produziert oder vertrieben haben. Wir haben aktuell und auch historisch nichts mit den Vorfällen um Contergan zu tun. Ein Boykottaufruf ist aus diesem Grund unberechtigt und unverantwortlich. Wir werden in der allgemein schwierigen wirtschaftlichen Lage alles Erdenkliche tun, um die Arbeitsplätze unserer Mitarbeiter zu sichern und zu schützen. "
Quelle: Dalli-Gruppe