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IStGH erlässt Haftbefehl gegen Russlands Ex-Verteidigungsminister

Archivmeldung vom 25.06.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.06.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Das Gebäude des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) und von Eurojust in Den Haag
Das Gebäude des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) und von Eurojust in Den Haag

Foto: Vincent van Zeijst
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Internationale Strafgerichtshofs (IStGH) hat am Montag Haftbefehle gegen den ehemaligen russischen Verteidigungsminister Sergej Schoigu und den Generalstabschef der russischen Streitkräfte, Waleri Wassiljewitsch Gerasimow, erlassen. Das teilte das Gericht am Dienstag mit.

Schoigu und Gerasimow werden mehrerer Kriegsverbrechen beschuldigt, darunter der gezielte Angriff auf zivile Objekte und die exzessive, unbeabsichtigte Schädigung von Zivilpersonen oder zivilen Objekten. Zudem werden ihnen bestimmte "unmenschliche Handlungen" vorgeworfen, die als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gelten. Es bestehe hinreichender Grund zu der Annahme, dass sie für die genannten Verbrechen individuell strafrechtlich verantwortlich sind, so das Gericht. Man sei der Auffassung, dass es hinreichende Gründe für die Annahme gibt, dass die beiden Verdächtigen für die Raketenangriffe der russischen Streitkräfte auf die ukrainische Stromversorgungsinfrastruktur verantwortlich sind. 

In der Zeit vom 10. Oktober 2022 bis mindestens 9. März 2023 führten die russischen Streitkräfte an mehreren Orten in der Ukraine eine große Anzahl von Angriffen auf zahlreiche Elektrizitätswerke und Umspannwerke durch. Außerdem gebe es hinreichende Gründe für die Annahme, dass sich die Angriffe gegen zivile Objekte richteten, und dass bei den Anlagen, die zum betreffenden Zeitpunkt als militärische Ziele eingestuft wurden, die zu erwartenden Schäden an der Zivilbevölkerung im Vergleich zu dem erwarteten militärischen Vorteil eindeutig unverhältnismäßig gewesen wären. Wegen der zahlreichen Handlungen gegen die Zivilbevölkerung gebe es außerdem hinreichende Gründe für die Annahme, dass die Beschuldigten vorsätzlich großes Leid und schwere Verletzungen verursacht haben und somit für Verbrechen gegen die Menschlichkeit strafrechtlich verantwortlich sind.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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