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Wegen Gewalt in Myanmar: Facebook von Rohingya-Flüchtlingen auf 150 Milliarden Dollar verklagt

Archivmeldung vom 07.12.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.12.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Rohingya displaced Muslims
Rohingya displaced Muslims

Lizenz: CC BY 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Rohingya-Flüchtlinge aus Myanmar haben das Unternehmen Meta Platforms, Inc., früher bekannt als Facebook, auf 150 Milliarden US-Dollar verklagt, meldet Reuters am Dienstag. Die Kläger werfen dem Social-Media-Riesen vor, nicht gegen Gewalt anstiftende Hassreden gegen die überwiegend muslimische Ethnie vorgegangen zu sein. Dies schreibt das russische online Magazin „SNA News“ .

Weiter ist auf deren deutschen Webseite dazu folgendes zu lesen: "In einer Sammelklage, die am Montag von den Anwaltskanzleien Edelson PC und Fields PLLC in Kalifornien eingereicht wurde, wird argumentiert, dass die Versäumnisse des Unternehmens bei der Überwachung von Inhalten und Design der Plattform zur realen Gewalt gegen die Rohingya-Gemeinschaft beigetragen hätten.

In einer koordinierten Aktion reichten britische Anwälte auch ein Ankündigungsschreiben an die Londoner Niederlassung von Facebook ein.

Zuvor hatte das Unternehmen gesagt, dass es „zu langsam war, um Fehlinformationen und Hass“ in Myanmar zu verhindern, und dass es seitdem Schritte unternommen habe, um gegen den Missbrauch der Plattformen in der Region vorzugehen – einschließlich der Verbannung des myanmarischen Militärs aus Facebook und Instagram nach dem Putsch vom 1. Februar.

Das Unternehmen erklärte, dass es vor der Haftung für von Nutzern gepostete Inhalte durch ein US-Internetgesetz geschützt sei, das als Abschnitt 230 bekannt sei und besage, dass Online-Plattformen nicht für Inhalte haften würden, die von Dritten gepostet werden.

In der Beschwerde heißt es, man wolle die Gesetze von Myanmar anwenden, wenn Abschnitt 230 als Verteidigung geltend gemacht werde. Obwohl US-Gerichte ausländisches Recht in Fällen anwenden können, in denen die mutmaßlichen Schäden und Aktivitäten von Unternehmen in anderen Ländern stattgefunden haben, sagten zwei Rechtsexperten gegenüber Reuters, dass ihnen kein erfolgreicher Präzedenzfall für die Berufung auf ausländisches Recht in Klagen gegen Social-Media-Unternehmen bekannt sei, in denen der Schutz von Abschnitt 230 gelten könnte.

Mohammed Taher, ein Flüchtling, der in den Lagern in Bangladesch lebt, in denen mehr als eine Million Rohingya ihr Zuhause gefunden hatten, sagte, dass Facebook häufig zur Verbreitung von Anti-Rohingya-Propaganda genutzt worden sei. „Wir begrüßen diesen Schritt“, sagte er.

Eine Untersuchung von Reuters aus diesem Jahr, die in der US-Beschwerde zitiert wird, fand mehr als 1000 Beispiele für Beiträge, Kommentare und Bilder, die die Rohingya und andere Muslime auf Facebook angriffen. Fast alle waren in der wichtigsten lokalen Sprache, Birmanisch, verfasst.

Gewalt gegen die Rohingya

Mehr als 730.000 Rohingya-Muslime waren im August 2017 aus dem Rakhaing-Staat in Myanmar geflohen, nachdem das Militär hart gegen sie vorgegangen war und nach Angaben der Flüchtlinge Massenmorde und Vergewaltigungen verübt hatte. Rechtsgruppen dokumentierten Tötungen von Zivilisten und das Niederbrennen von Dörfern.

Im Jahr 2018 erklärten Menschenrechtsermittler der Vereinten Nationen, dass die Nutzung von Facebook eine Schlüsselrolle bei der Verbreitung von Hassreden gespielt habe, die die Gewalt angeheizt hätten."

Quelle: SNA News (Deutschland)

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