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ROG kritisiert Haftstrafe für Investigativjournalist in Montenegro

Archivmeldung vom 08.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Reporter ohne Grenzen (ROG)
Reporter ohne Grenzen (ROG)

Die Journalistenorganisation Reporter ohne Grenzen (ROG) hat die Verurteilung des montenegrinischen Investigativjournalisten Jovo Martinović zu einer Haftstrafe kritisiert. "Dieses schockierende Urteil markiert einen schwarzen Tag für die Pressefreiheit in Montenegro", sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr am Donnerstag.

Mihr weiter: "Montenegros Justiz hat eine wichtige Gelegenheit verpasst, ihre Unabhängigkeit zu beweisen." Fast fünf Jahre nach dem Beginn der Strafverfolgung gegen Martinović war dieser von einem Gericht in Montenegro erneut zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Dem Experten für organisierte Kriminalität wurde vorgeworfen, in ein Drogengeschäft verwickelt gewesen zu sein. Laut ROG ignoriert das Gericht damit die "erdrückenden Beweise", dass Martinovićs Kontakte in dieses Milieu ausschließlich seinen journalistischen Recherchen dienten.

"Die jahrelange Verfolgung dieses renommierten Journalisten ist ein Schandfleck für den EU-Beitrittskandidaten Montenegro. Wir werden Jovo Martinović weiterhin dabei unterstützen, gegen seine skandalöse Verfolgung durch die Justiz zu kämpfen", so Mihr. Der Investigativjournalist hatte zu dem Zeitpunkt seiner Verhaftung am 22. Oktober 2015 für die französische Nachrichtenagentur CAPA Presse zu dem Thema Waffengeschäfte und organisiertes Verbrechen auf dem Balkan recherchiert. Im Januar 2019 wurde der Journalist in erster Instanz zu 18 Monaten Haft verurteilt. Dieses Urteil hatte eine Berufungsinstanz im Oktober 2019 als unbegründet aufgehoben und einen neuen Prozess angeordnet. Martinović wird aufgrund der erneuten Strafe wohl nicht ins Gefängnis kommen, weil er die Dauer der Haftstrafe bereits mit seiner Untersuchungshaft verbüßt hätte.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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