Deutsches Institut für Menschenrechte begrüßt die Verabschiedung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung und empfiehlt Ratifizierung
Archivmeldung vom 14.12.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDas Deutsche Institut für Menschenrechte hat die Verabschiedung der UN-Menschenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung durch die UN-Generalversammlung begrüßt. "Diese Konvention bedeutet eine wichtige Ergänzung des bestehenden Menschenrechtsschutzsystems", würdigte Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, das neue Menschenrechtsinstrument.
Sie bedeute die Abkehr von einer
Behindertenpolitik, die primär auf Fürsorge und Ausgleich
vermeintlicher Defizite gerichtet sei. "In keiner internationalen
Konvention kommt der rechtsgestützte Empowerment-Ansatz so prägnant
zum Tragen wie hier", erklärte Bielefeldt.
Der Menschenrechtsexperte betonte, dass die UN-Behindertenkonvention die menschenrechtlichen Schutzverpflichtungen der Staaten im Blick auf die spezifischen Lebenslagen von Behinderten in aller Welt konkretisiere und präzisiere. Sie biete ausdrücklich Schutz in Situationen von Mehrfachdiskrimierung, denen insbesondere behinderte Frauen und Mädchen immer wieder ausgesetzt seien. Beachtung verdiene zudem die Akzentsetzung der Konvention auf die individuelle Autonomie der Menschen mit Behinderung. Bielefeldt: "Die Konvention erhebt den Anspruch auf eine freiheitliche Inklusion von Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft."
Bielefeldt würdigte außerdem die positive Rolle der
Bundesregierung und der deutschen Nichtregierungsorganisationen im
Entstehungsprozess der Konvention. Das Institut empfahl der
Bundesregierung, die Konvention zügig und vorbehaltlos ratifizieren.
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat mit der Resolution vom 13. Dezember 2006 den Text der Menschenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zur Ratifikation freigeben. Der Konventionsentwurf ist im Rahmen des dafür eingerichteten "Ad-hoc-Ausschusses" zwischen 2002 und August 2006 auf der internationalen Ebene erarbeitet worden. Mit der Annahme durch die Generalversammlung können Staaten die Konvention nunmehr zeichnen und ratifizieren. Weltweit leben rund 650 Millionen Menschen mit Behinderungen.
Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Menschenrechte