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EU-Haushaltskontrolleurin beklagt Missbrauch von EU-Geldern

Archivmeldung vom 31.12.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.12.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
EUDSSR: Der Unterschied zwischen der UDSSR und der Europäischen Union (Symbolbild)
EUDSSR: Der Unterschied zwischen der UDSSR und der Europäischen Union (Symbolbild)

Bild: Mus Lim (Talk | contribs) /COO / Eigenes Werk

Die Vorsitzende des Haushaltskontrollausschusses im EU-Parlament, Monika Hohlmeier (CSU), macht Deutschland für unzureichende Kontrollen von Missbrauch bei EU-Geldern mitverantwortlich. "Deutschland und die Niederlande haben federführend dazu beigetragen, dass es bis heute keine digitale Rückverfolgung von EU-Geldern gibt", sagte sie der "Welt".

Die Argumente dieser Länder, wie Datenschutzbedenken, die Angst vor zusätzlicher Bürokratie und Eingriffe in nationale Kompetenzen, seien nicht überzeugend. "Deutschland muss den jahrelangen Widerstand gegen die Errichtung eines vernünftigen Kontrollsystems von EU-Geldern endlich aufgeben." Digitalisierte Kontrollsysteme würden helfen, "den systemischen Betrug bei der Verwendung von EU-Mitteln deutlich zu reduzieren".

Die Parlamentarierin sagte, die mangelnden Kontrollmöglichkeiten hätten auch Folgen für die rechtmäßige Verwendung der rund 750 Milliarden Euro an Corona-Hilfen, die ab dem Jahr 2022 voll ausgezahlt werden sollen. "Die Wahrscheinlichkeit, dass die milliardenschweren Corona-Hilfen, die ja vom europäischen Steuerzahler bezahlt werden, in zahlreichen EU-Mitgliedstaaten teilweise fehlgeleitet werden, ist hoch. Sie dürften vielfach in den nationalen Haushalten von einzelnen Regierungen zweckentfremdet werden oder sogar in die Hände von Kriminellen und Oligarchen fließen." Bei den Corona-Hilfen handle sich um "riesige Geldsummen", die in kürzester Zeit ausgegeben würden. "Leider fehlen der Europäischen Kommission aber effektive Kontrollmöglichkeiten. Erst in drei bis fünf Jahren können in der Regel stichprobenartige Kontrollen gemacht werden. Das ist viel zu spät. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass es keine Pflicht gibt zur zentralen Erfassung von Informationen in einem einheitlichen und interoperablen digitalen Melde- und Kontrollsystem."

Nur so ließe sich "ein einigermaßen vollständiges Bild davon machen, wer die Endbegünstigten tatsächlich sind und wie viele Gelder sie tatsächlich erhalten". Hohlmeier weiter: "Die EU-Kontrolleure sind unter den heutigen Bedingungen meistens darauf angewiesen, dass die Daten, die ihnen die nationalen Behörden irgendwann und meistens viel zu spät übermitteln, auch stimmen." Hintergrund: In ihren nationalen Ausgabeplänen müssen die EU-Länder bestimmte Kriterien erfüllen. So müssen mindestens 37 Prozent der Mittel in Klimaschutz investiert werden und 20 Prozent in die Digitalisierung.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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