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Chaos Computer Club will Europäische Upload-Filter-Regelung verhindern

Archivmeldung vom 24.03.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.03.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Brandbrief
Brandbrief

Bild: Pezibear / Pixabay

Der Chaos Computer Club richtet Offenen Brief an die Bundesregierung, mit dem Ziel die Europäische Upload-Filter-Regelung zu verhindern. Der Brief wendet sich gegen eine Initiative der EU-Kommission, die zum Ziel hat, in der Europäischen Union eine Urheberrechtsreform durchzusetzen. Dabei sind sogenannte Upload-Filter für alle Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten geplant. Sie sollen EU-weit vorgeschrieben werden.

Der Chaos Computer Club teilt zu der Aktion weiter mit: "Wir sprechen uns gegen Upload-Filter aus, weil wir eine weitere Verschärfung des Urheberrechts ablehnen, erst recht, wenn damit Overblocking schlicht vorprogrammiert wäre. Momentan sollen Upload-Filter als Gegenmaßnahme für Urheberrechtsverletzungen vorgesehen werden, aber wenn wir eines aus den vergangenen Jahren gelernt haben, ist es der Trend zur Ausweitung solcher Maßnahmen. Eine potentielle Zensurinfrastruktur gilt es jedoch von vorneherein zu verhindern."

Der Brief wurde versandt an:

Heiko Maas (SPD), Brigitte Zypries (SPD), Monika Grütters (CDU), Peter Altmaier (CDU), Axel Voss (CDU), Angelika Niebler (CSU) und Sylvia-Ivonne Kaufmann (SPD).

Wir veröffentlichen nachfolgend den Wortlaut des Offenen Briefes, der sich gegen Upload-Filter richtet. #NoUploadFilter.

Wir Unterzeichnende, Vertreter der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft und der Internetkultur, bitten Sie, die Aufweichung des Haftungsprivilegs und die verpflichtende Einführung von Upload-Filtern zu verhindern.

"Wir unterstützen nachdrücklich das Anliegen im Entwurf zum Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, in dem es heißt: „Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu ‚filtern‘, lehnen wir als unverhältnismäßig ab.“

Davon unbeirrt schlägt die Europäische Kommission in ihrem Entwurf der Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (COM(2016) 593 final) vor, Plattformen, die Inhalte Dritter speichern, zu verpflichten, vermeintliche Urheberrechtsverletzungen mittels eines sogenannten Upload-Filters zu unterbinden, bevor die Inhalte auf die Plattform hochgeladen werden. Damit geht eine Umkehr der bewährten Haftungsprinzipien aus der E-Commerce-Richtlinie einher. Dies hätte gesellschaftlich und wirtschaftlich verheerende Folgen.

Die freie Entfaltung und Kreativität im Rahmen der Ausnahmen (Schrankenregelungen) des Urheberrechts sowie die Vielfalt von Inhalten insgesamt im Internet wären bedroht. Den Uploads der Nutzerinnen und Nutzern würde eine Zensurinfrastruktur vorgeschaltet.

Sollte die Betreiberhaftung in dieser Form ausgeweitet werden, werden klare Anreize gesetzt, um auch solche Inhalte zu blockieren, die rechtmäßig eingestellt wurden (Overblocking). Die Plattformen werden versuchen, ihr Haftungsrisiko zu minimieren, und nur noch ihnen bekannte und geprüfte Inhalte erlauben. Komplizierte Abwägungen, was erlaubt ist und was nicht, sei es Kritik, Satire oder Kunst, können automatisierte Filter nicht vornehmen. Wirksame Maßnahmen, die rechtmäßige Inhalte vor entsprechender Blockierung schützen, sind nicht vorgesehen. Damit werden nutzergenerierte Inhalte aus dem Internet verschwinden. Eine der Erfolgsformeln des Internets, das Teilen von Informationen und Inhalten, ist damit in Gefahr.

Gerade private und ehrenamtlich betriebene Plattformen, aber auch kleine und mittlere Online-Service-Unternehmen werden einem großen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt, sofern sie den Upload von Inhalten nicht ganz unterlassen. Sie verschwinden vom oder schaffen es überhaupt nicht auf den Markt. Damit widerspricht die Europäische Kommission nicht nur ihrer eigenen Strategie zur Startup-Förderung. Auch die Bundesregierung stünde mit den Verlautbarungen im Koalitionsvertragsentwurf zur Startup-Förderung im Konflikt.

Wir fordern Sie daher auf, sich gegen die Aufweichung des Haftungsprivilegs von Plattformen für nutzergenerierte Inhalte und insbesondere gegen Upload-Filter einzusetzen.

Unterzeichner

Bitkom e. V.

Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv)

Wikimedia Deutschland e. V.

Bundesverband Deutsche Startups e. V.

Bundesverband Digitale Wirtschaft e. V. (BVDW)

Bundesverband IT-Mittelstand e. V. (BITMi)

Bundesverband mittelständische Wirtschaft e. V. (BVMW)

Chaos Computer Club e. V. (CCC)

D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e. V.

Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur)

Deutscher Gründerverband e. V.

Digitale Gesellschaft e. V. (DigiGes)

eco – Verband der Internetwirtschaft e. V.

Jugendpresse Deutschland e. V.

Open Knowledge Foundation Deutschland e. V. (OKFN)

Quelle: Chaos Computer Club (CCC)

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