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"Video-Lügendetektor" - EU bleibt Antworten schuldig

Archivmeldung vom 01.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Überwachung, Totalüberwachung, Kontrolle: Sicherheit ist das Gegenteil von Freiheit (Symbolbild)
Überwachung, Totalüberwachung, Kontrolle: Sicherheit ist das Gegenteil von Freiheit (Symbolbild)

Bild: Petra Bork / pixelio.de

Die EU-Kommission lässt Fragen zu Falschbeschuldigungen und diskriminierenden Auswirkungen der "Video-Lügendetektor-Technologie", die an mehreren EU-Grenzen mit EU-Mitteln getestet wurde, unbeantwortet.

Auf Anfrage des Europaabgeordneten Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) nach der Fehlerquote allgemein und bei Personen bestimmten Geschlechts oder Hautfarbe, vertröstete EU-Sicherheitskommissarin Johansson lediglich auf Forschungsberichte im späteren Verlauf des Jahres [1].

"Der Video-Lügendetektor ist von der EU geförderte, nicht vertrauenswürdige und pseudowissenschaftliche 'künstliche Intelligenz'", kommentiert Breyer. "Kommissarin Johansson täuscht die Öffentlichkeit über den Zweck des Forschungsprojekts iBorderCtrl, mit dem ein Prototyp zur späteren Anwendung bei allen Einreisenden an EU-Grenzen entwickelt worden ist. Der Entwickler des Lügendetektor-Moduls ist bereits dabei, diese Scharlatanerie an Anwaltskanzleien, Banken und Versicherungsgesellschaften zu verkaufen, wo es Arbeitssuchende und Versicherte zu Unrecht der Lüge zu bezichtigen droht."

Hintergrund: Im Rahmen des iBorderCtrl-Forschungsprojekts förderte die EU die Entwicklung eines "Video-Lügendetektors", der Lügen Einreisewilliger anhand von Videoaufnahmen ihres Gesichts bei der Beantwortung von Fragen erkennen soll. Breyer verklagt die EU-Forschungsagentur zurzeit wegen ihrer Weigerung, die ethische und rechtliche Bewertung des iBorderCtrl-Projekts und die Ergebnisse der Tests offenzulegen. Die Agentur hat vor Gericht inzwischen zugegeben, dass sie nicht geprüft hat, "ob der Gegenstand und die Methoden des Projekts in der Wissenschaft anerkannt sind".

[1] Schriftliche Frage und Antwort zur "Video-Lügendetektor"-Technologie: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-9-2020-000152-ASW_DE.pdf

Quelle: Piratenpartei Deutschland (ots)


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