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Österreich: Hunderten Türkischstämmigen droht Ausbürgerung

Archivmeldung vom 31.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Der Sitz des Verfassungs­gerichts­hofs in Wien-Innere Stadt im ehe­maligen Gebäude der Österr. Credit­anstalt für Handel und Gewerbe
Der Sitz des Verfassungs­gerichts­hofs in Wien-Innere Stadt im ehe­maligen Gebäude der Österr. Credit­anstalt für Handel und Gewerbe

Foto: Haeferl
Lizenz: CC BY-SA 3.0 at
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Hunderte Österreicher türkischer Abstammung, die eine Doppelstaatsbürgerschaft besitzen, werden bald ihre österreichische Staatsbürgerschaft verlieren. Darüber berichtet die Zeitung „Kurier“.

Weiter ist auf der deutschen Webseite des russischen online Magazins "SNA News " zu lesen: "Zuständige Behörden sehen die offizielle Liste der türkischen Wahlkommission, die 2018 online gestellt wurde, als Beweis für illegale Doppelstaatsbürgerschaften.

Allerdings hat es schon 2017 eine solche Liste gegeben. Sie wurde von der FPÖ zur Verfügung gestellt. Allein in Wien wurden damals 18.500 potenzielle Verdachtsfälle daraus abgeleitet. Der Verfassungsgerichtshof (VwGH) befand aber, dass die Liste als Beweismittel untauglich ist, die betroffenen türkischstämmigen Österreicher wurden wieder eingebürgert. Die jetzige Liste hat aber eine andere Qualität und wurde vom VwGH vor einem Jahr als Beweismittel zugelassen.

Das Wahlrecht von hunderten Menschen türkischer Herkunft zeugt davon, dass sie auf ihre türkische Staatsbürgerschaft nie verzichtet haben. Doppelstaatsbürgerschaften sind in Österreich verboten und das vollständige Einhalten dieser Regelungen ist ein wichtiger Teil einer vollständigen Integrationstätigkeit.

Die Regeln sind allerdings nicht neu. Der illegale Besitz einer anderen Staatsbürgerschaft zieht nämlich zwingend den Verlust der österreichischen nach sich, verlautete es aus dem Büro des zuständigen Stadtrates Christoph Wiederkehr (Neos), es werde einfach seit dem Entscheid des VwGH Fall für Fall abgearbeitet. Insgesamt gehe es um wenige hundert Fälle."

Quelle: SNA News (Deutschland)

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