Einsatzgruppenversorger "Frankfurt am Main" verlässt Heimathafen Richtung Mittelmeer
Archivmeldung vom 07.01.2016
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.01.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAm Montag, den 11. Januar 2016, um 14 Uhr, verlässt der Einsatzgruppenversorger "Frankfurt am Main" seinen Heimathafen Wilhelmshaven, um an EUNAVFOR MED - Operation "Sophia" im Mittelmeer teilzunehmen. Unter dem Kommando von Fregattenkapitän Andreas Schmekel (44), wird die Besatzung die Aufgaben des Schwesterschiffes, dem Einsatzgruppenversorger "Berlin", im Mittelmeer übernehmen und weiter fortführen.
Mit Blick auf den bevorstehenden Einsatz sagt der Kommandant des Einsatzgruppenversorgers: "Die 'Frankfurt am Main' und ihre Besatzung erwarten einen herausfordernden Einsatz im Mittelmeer, der für einen Großteil der Besatzung zu einer neuen Erfahrung in ihrem Marineleben wird. Nach der langen Werftliegezeit und dem Einsatzausbildungsprogramm können Schiff und Besatzung nun unter Beweis stellen, was sie zu leisten in der Lage sind."
Die Frauen und Männer der "Frankfurt am Main" werden Anfang Juli 2016 in Wilhelmshaven zurückerwartet.
Hintergrundinformation zu EUNAVFOR MED - Operation "Sophia"
Die Schiffe, Flugzeuge und Hubschrauber der Operation "Sophia" werden auf hoher See bzw. im internationalen Luftraum zwischen der italienischen und libyschen Küste eingesetzt. Sie überwachen das Seegebiet und tragen durch Aufklärungsergebnisse dazu bei, dass ein umfassendes Bild über die Aktivitäten von Schleusern entsteht, die das Leben von Menschen riskieren, um daraus Profit zu schlagen. Die Schiffe des Verbands dürfen in internationalen Gewässern Boote anhalten und durchsuchen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie von Schleusern genutzt werden. Sie können beschlagnahmt und umgeleitet, Schleusereiverdächtige an Bord eines Kriegsschiffs genommen und an einen EU-Mitgliedsstaat übergeben werden. Die Schiffe sind nach dem Völkerrecht, dem Mandat und den Einsatzregeln ("Rules of Engagement") berechtigt, militärische Gewalt zur Durchsetzung ihres Auftrags einzusetzen.
Die Aufgabe der Seenotrettung bleibt bestehen. Wenn die Schiffe auf mit Flüchtlingen besetzte Boote treffen, einen Notruf empfangen oder von der Seenotleitstelle informiert werden, sind sie nach dem Seerechtsübereinkommen, dem Übereinkommen zum Schutz menschlichen Lebens auf See und dem Abkommen über den Such- und Rettungsdienst auf See zur Hilfeleistung verpflichtet. Die Seenotleitstelle (Maritime Rescue Coordination Centre, MRCC) Rom koordiniert die Rettungseinsätze. Hier werden Informationen wie die Position von Schiffen, deren Kapazitäten und Seeausdauer zusammengeführt, um Seenotrettungen effektiv koordinieren zu können. Die Seenotleitstelle informiert Schiffe über Seenotfälle in dem Einsatzgebiet, dessen Ausdehnung in etwa der Größe Deutschlands entspricht.
Quelle: Presse- und Informationszentrum Marine (ots)