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Schweiz lockert Regeln für Waffen-Exporte

Archivmeldung vom 07.03.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.03.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Bild: wrw / pixelio.de
Bild: wrw / pixelio.de

Schweizer Unternehmen dürfen künftig Waffen und anderes Kriegsmaterial auch in Länder exportieren, in denen die Menschenrechte verletzt werden. Der Schweizer Nationalrat in Bern hat mit einer knappen Mehrheit von 94 zu 93 Stimmen eine sogenannte Motion verabschiedet, die eine Lockerung der bisherigen gesetzlichen Regelungen der Kriegsmaterialverordnung vorsieht.

Bislang durften Waffen und Munition nicht in Länder geliefert werden, in denen "Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt werden". Begründet wird die neue Regelung damit, dass bislang die schweizerischen Unternehmen gegenüber der Konkurrenz benachteiligt gewesen seien. Das Schweizer Parlament will Exporte in Zukunft nur noch dann verbieten, wenn ein "hohes Risiko" besteht, dass das Kriegsmaterial für Menschenrechtsverletzungen eingesetzt wird.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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