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CDU-Wirtschaftsexperte: Verfassungsgericht vor Grundsatzkonflikt

Archivmeldung vom 15.01.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.01.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Klaus-Peter Willsch
Klaus-Peter Willsch

Foto: Klaus-Peter Willsch
Lizenz: CC-BY-2.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Nach Einschätzung des Wirtschaftsexperten der Unions-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Willsch (CDU), wird die positive Stellungnahme des einflussreichen Gutachters am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zum umstrittenen Anleihekaufprogramm (OMT) der Europäischen Zentralbank (EZB) gravierende Folgen nach sich ziehen.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe habe das OMT-Programm als "unvereinbar mit dem bestehenden Recht" bezeichnet, der EuGH dürfe diese Bedenken "nicht einfach wegwischen", sagte Willsch dem "Handelsblatt" (Online-Ausgabe). Nicht umsonst habe der Verfassungsrichter Peter Huber im vergangenen Jahr von einem "Willkür-Vorbehalt" gesprochen. Nur, wenn der EuGH plausibel erklärt, warum die EZB nicht gegen europäisches Recht verstößt, werde das Bundesverfassungsgericht dem Urteil seiner Kollegen folgen", betonte Willsch. "Wir steuern auf einen rechtlichen Grundsatzkonflikt zwischen EuGH und Bundesverfassungsgericht zu."

Dem EuGH-Generalanwalt Cruz Villalón warf Willsch vor, "der EZB mit dem Hinweis, man müsse sich bezüglich der Kontrolle der EZB zurückhalten, da den Gerichten die Spezialisierung und Erfahrung fehle, einen Blankoscheck ausgestellt" zu haben. "Er ersetzt die rechtsstaatlich gebotene Rückbindung des Handelns der EZB an das Recht durch die Allerweltsrregel "Not kennt kein Gebot", kritisierte der CDU-Politiker.

Auch mit der Anti-Krisen-Strategie der EZB ging Willsch hart ins Gericht. "Es geht ein Riss durch Europa. Geld-, Finanz- und Wirtschaftspolitik werden von der EZB zu einem gordischen Knoten verwoben", sagte er. "Mahnungen und Warnungen verhallen wie die Rufe Kassandras, die dazu verflucht war, immer die Wahrheit vorauszusagen, wobei niemand ihr Glauben schenken würde."

Eine Hoffnung bleibe aber, so Willsch weiter. "Sollte der EuGH das ganze wirklich so gleichgültig durchwinken, muss das Bundesverfassungsgericht wieder tätig werden."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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