Wirtschaftsverbände kritisieren europäisches Sammelklagen-Modell
Archivmeldung vom 04.09.2019
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Freigeschaltet durch André OttFührende deutsche Wirtschaftsverbände haben massive Vorbehalte gegen die von der EU geplante Einführung von Sammelklagen gegen Unternehmen geäußert.
Die nach dem Vorschlag der finnischen EU-Ratspräsidentschaft geplante Einführung einer europäisch vorgegebenen kollektiven Leistungsklage "sehen wir nach wie vor sehr kritisch", schrieben der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der Außenhandelsverband BGA sowie sechs weitere Verbände in einem Brief an das Bundeswirtschaftsministerium von Ressortchef Peter Altmaier (CDU) vom 28. August, über den das "Handelsblatt" berichtet. Die Sorgen der deutschen Wirtschaft richten sich vor allem auf die mögliche Gefahr, dass Sammelklagen wie in den USA möglich werden. Konkret befürchten sie, dass Kollektivklagen erhoben werden können, ohne dass sich einzelne Opfer ihnen ausdrücklich anschließen müssen. Für die beklagten Unternehmen bedeuteten solche "Opt-out"-Klauseln ein "unwägbares Risiko", warnen die Verbände.
Denn: "Das Unternehmen kann nicht erkennen, wie viele Verbraucher an der Klage beteiligt sind und wie hoch der mögliche Anspruch sein wird."
Die EU-Richtlinie sollte daher für alle Klagen ein "Opt-in" vorsehen. Eine Sammelklage mit "Opt-out"-Prinzip hingegen verstoße gegen europäische Rechtsgrundsätze "und sollte deshalb weder bei innerstaatlichen noch bei grenzüberschreitenden Verfahren zulässig sein". Eine "hohe Missbrauchsgefahr von Sammelklagen" sehen die Unterzeichner des Briefs auch in der Möglichkeit der unkontrollierten Finanzierung von Klagen durch Dritte.
Der BDI befürchtet, dass dadurch "professionelle Klagefinanzierer die europäischen Verbandsklagen als neues Geschäftsmodell entdecken" könnten, wie der Industrieverband auf Anfrage des "Handelsblatts" erklärte. Die Verbände fordern daher, die Anforderungen an die klageberechtigten Einrichtungen konkreter zu fassen. "Die Gründung von ad-hoc-Einrichtungen ist in jedem Fall zu verbieten." Die Verbände sehen überdies den Rechtsfrieden in Europa gefährdet, sofern parallele Klagen zum gleichen Sachverhalt weder individuell noch kollektiv ausgeschlossen seien. Dieses Grundprinzip müsse daher in der europäischen Richtlinie verankert bleiben, mahnen die Verbandsvertreter in ihrem Brief. Gegenwärtig schienen jedoch eine Vielzahl von nationalen Kollektivklagen zu verwandten oder gar identischen Streitgegenständen möglich zu sein. Hier fehlten "eindeutige Regelungen". Im Ergebnis werde auf diese Weise der "vermeintlich angestrebte Rechtsfrieden unterminiert".
Quelle: dts Nachrichtenagentur