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Steuerstreit mit den USA: Schweiz legt Eckwerte für Kooperation fest

Archivmeldung vom 04.07.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.07.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: wrw / pixelio.de
Bild: wrw / pixelio.de

Die Schweiz hat festgelegt, unter welchen Rahmenbedingungen Schweizer Banken mit den US-amerikanischen Behörden kooperieren dürfen. Das teilte der Bundesrat in Bern am Mittwoch mit.

Konkret darf nun jede Schweizer Bank nach einer Einzelbewilligung durch die Schweizer Behörden den US-Behörden Informationen über Kundenstrukturen, Bankmitarbeiter und Steuerhinterzieher übermitteln. Ausgenommen von dieser Regelung sind jedoch Kundendaten. Diese dürfen nur im Rahmen der bestehenden Abkommen der Schweiz mit den Vereinigten Staaten im Bereich der Doppelbesteuerung im Zuge der Amtshilfe übermittelt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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