Einwandererrettung: Italien legt Regeln für NGOs vor
Archivmeldung vom 05.07.2017
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Freigeschaltet durch André OttItalien hat Regeln zur Rettung von Einwanderern aus dem Mittelmeer vorgelegt: Der elf Punkte umfassende Katalog, über den die "Welt" berichtet, schreibt Nichtregierungsorganisationen (NGOs) vor, wie sie sich auf dem Mittelmeer zu verhalten haben. Wer den Kodex nicht unterzeichne, könne zukünftig keine italienischen Häfen mehr anlaufen. Rom will das Reglement am Donnerstag den EU-Innenministern bei ihrem Treffen im estnischen Tallinn vorlegen.
Bei einem Vortreffen hatten sich Deutschland, Frankreich, Italien und die EU schon auf schärfere Regeln für die NGOs geeinigt. Nun legt Italien erstmals konkrete Vorschriften vor. Die NGOs müssten sich fortan an Regeln halten, die die Sicherheit der Flüchtlinge und Helfer garantierten, heißt es in dem Papier. Künftig sei es den Organisationen nur in absoluten Ausnahmesituationen erlaubt, in libysche Gewässer zu fahren. Die Arbeit der libyschen Küstenwache dürfe in deren Hoheitsgebiet nicht behindert werden.
Kontakte zwischen Rettern und Schleusern sind demnach verboten: Weder Telefonate noch Lichtsignale, die das Einschiffen der Einwanderungsboote an libyschen Küsten noch motivierten, dürfe es geben. Einwanderer können demnach künftig nur in Notfällen an Schiffe der italienischen Küstenwache oder internationaler Missionen übergeben werden.
Die Retter müssen die nächsten Häfen dem Papier zufolge selbst anlaufen. An Bord der NGO-Schiffe müssen zudem zukünftig Fahnder der italienischen Polizei mitfahren, soweit offizielle Ermittlungen nach Schleusern dies notwendig machen. Die Ortung von Einwandererbooten muss der italienischen Küstenwache noch vor Beginn des Einsatzes übermittelt werden. Überdies werden die NGOs aufgefordert, ihre Finanzierung offenzulegen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur