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Etwas mildere Strafe für Sarkozy in Wahlkampfkosten-Affäre

Archivmeldung vom 14.02.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.02.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Ritter Nicolas Sarkozy (2022)
Ritter Nicolas Sarkozy (2022)

Lizenz: CC BY 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der ehemalige französische Präsident Nicolas Sarkozy ist in einem Berufungsprozess um überhöhte Wahlkampfkosten erneut zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Strafmaß fällt mit einem Jahr, davon sechs Monate auf Bewährung, etwas milder aus als in der ersten Instanz.

Damals war er zu einem Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Im Gefängnis muss er seine Strafe aber wohl nicht absitzen - möglicherweise kann er zu Hause unter elektronischer Überwachung bleiben. 

Sarkozy kann noch Revision einlegen. Bei seiner gescheiterten Kampagne zur Wiederwahl als französischer Präsident 2012 soll Sarkozy laut Anklage die Kostenobergrenze für den Wahlkampf überschritten haben. Eine Überschreitung hätte den Wegfall der Wahlkampfkostenerstattung zur Folge gehabt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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