Katar führt verpflichtende Krankenversicherung für ausländische Arbeitnehmer ein
Archivmeldung vom 01.11.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDer Staat Katar verabschiedete ein neues Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Arbeitskräften. Arbeitgeber sind demnach verpflichtet, eine Krankenversicherung für ausländische Arbeitnehmer und deren Familien anzubieten.
Arbeitskräfte aus dem Ausland machen bis zu 90 Prozent der Bevölkerung des Staates Katar aus. Diese hatten bisher schon gegen Zahlung einer geringen Gebühr freien Zugang zur öffentlichen Grundversorgung. Arbeitgeber waren allerdings nicht verpflichtet eine darüberhinausgehende Krankenversicherung anzubieten.
Unter dem neuen Gesetz sind auch Besucher des Staates Katars dazu verpflichtet eine Krankenversicherung abschließen, die die Zeit des Aufenthaltes im Land abdeckt.
"Der Schutz und die Gesundheit aller Arbeitskräfte in unserem Land sind uns ein großes Anliegen und der Staat Katar hat mit dieser Maßnahme einen wichtigen Schritt getan, vor allem die Situation ausländischer Arbeiter weiter zu verbessern", so Seine Exzellenz, der Botschafter des Staates Katar in der Bundesrepublik Deutschland, Abdullah bin Mohammed bin Saud Al-Thani.
Quelle: Botschaft des Staates Katar in Berlin (ots)