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Visumanträge überfordern deutsche Botschaften

Archivmeldung vom 31.08.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.08.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bürokratie = „Herrschaft der Verwaltung“ oder eine Herrschaftsform, in der Beamten die Herrschaft ausüben
Bürokratie = „Herrschaft der Verwaltung“ oder eine Herrschaftsform, in der Beamten die Herrschaft ausüben

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Auslandsvertretungen auf dem Balkan sind überfordert von der hohen Zahl der Anträge für Arbeitsvisa in Deutschland. Das berichtet der "Spiegel". Wie aus einem Vermerk des Auswärtigen Amts hervorgeht, hat sich die Zahl der bearbeiteten Visa in den sechs Staaten des Westbalkan im ersten Halbjahr 2018 auf rund 52.000 erhöht. Das sind fast doppelt so viele wie im selben Zeitraum 2015. Die Nachfrage nach Terminen in den deutschen Botschaften könne "bei Weitem nicht befriedigt werden", was zu einem "stark steigenden Beschwerdeaufkommen aus Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft" geführt habe.

Um die Antragsflut in den Griff zu bekommen, müssten die Bearbeitungskapazitäten in etwa vervierfacht werden, heißt es in dem Papier. Weil das unrealistisch ist, schlagen die Experten des von Heiko Maas (SPD) geführten Auswärtigen Amts vor, das Prüfen der Anträge auf Behörden im Inland zu verlagern. Dagegen sträubt sich das Bundesinnenministerium. Die Visumvergabe im Herkunftsstaat sei "ein wesentliches Instrument der Zuwanderungssteuerung, das wir nicht aus der Hand geben wollen", heißt es aus dem Haus von Horst Seehofer (CSU). "Die Kritik am Auswärtigen Amt ist nicht fair", sagte hingegen Maas’ Staatsminister Michael Roth (SPD).

"Wenn wir ein modernes Einwanderungsland werden wollen, müssen wir die passenden bürokratischen Strukturen im Inland schaffen." Für Bosnien, Serbien, Montenegro, das Kosovo, Mazedonien und Albanien gilt seit 2016 eine Sonderregelung. Die deutschen Behörden gehen mit Asylanträgen aus diesen Ländern strenger um. Im Gegenzug dürfen deren Staatsangehörige nach Deutschland kommen, wenn sie ein Jobangebot vorlegen können. Meist geht es um Baugewerbe, Gastronomie oder Pflege.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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