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Justizminister will schneller auf Oligarchenvermögen zugreifen

Archivmeldung vom 15.03.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.03.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Oligarchen (Symbolbild)
Oligarchen (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will schneller auf Immobilien und Vermögenswerte von Oligarchen zugreifen. Das föderale System in Deutschland habe viele Instanzen, auch Zoll und Wirtschaftsministerium müssten beteiligt werden, sagte er dem TV-Sender "Welt".

Aber vor allem die mangelnde Digitalisierung und Transparenz erschwere ein schnelles Durchgreifen gegen russische Milliardäre. "Wir haben uns im Koalitionsvertrag insgesamt beim Thema Immobilien mehr Fortschritt und auch Transparenz gewünscht, insbesondere, was ausländische Immobilienerwerbe angeht. Und um solche handelt es sich ja beispielsweise bei Oligarchen, die ihr Geld in deutsche Immobilien investieren." Dort sei mehr Transparenz nötig.

Es würde helfen, wenn man noch schneller im Grundbuch erkennen könne, wer eigentlich wirtschaftlich hinter einer Transaktion stecke. "Und auch insgesamt ist es natürlich so, dass digitale Verzeichnisse schnellere Recherchen und auch Ermittlungen möglich machen." Und deshalb müsse man insgesamt in Deutschland die Verwaltung schneller digitalisieren. "Also: Das, was vor der Ukraine-Krise richtig war, wird jetzt noch richtiger und noch dringlicher."

Die Umwandlung von Oligarchen-Immobilien in Flüchtlingsunterkünfte, wie es der Londoner Bürgermeister Khan vorschlägt, hält Buschmann nicht für ausgeschlossen, aber zunächst müssten die Besitzverhältnisse geklärt und dann die Verwendung von beschlagnahmten Werten mit den Bundesländern besprochen werden: "Also, grundsätzlich müssen wir jetzt erst mal die Assets, wie es technisch heißt, also die Eigentumsgegenstände dieser Personen ermitteln, die auf der Liste stehen." Und wenn man derer habhaft werden könne, müsse man sie erst mal der Verfügungsrechte dieser Person entziehen. "Und wie wir dann damit weiter umgehen, müssen wir mit den Ländern beraten." Während also der Zugriff auf Vermögenswerte in Deutschland seine Zeit braucht, sieht Buschmann Deutschland bei der Verfolgung von Kriegsverbrechen in einer Vorreiterrolle: "Für diese Kriegsverbrechen gilt das Weltrechtsprinzip. Das heißt, sie können überall auf der Erde angeklagt werden. Wir sind da in Deutschland Pioniere."

Der Generalbundesanwalt erarbeite nun ein entsprechendes Ermittlungsverfahren auch zum Ukraine-Krieg, so Buschmann. "Wir haben ein sogenanntes Strukturermittlungsverfahren zu Völkerrechtsverbrechen in Syrien eingeleitet und haben bereits mehrere Kriegsverbrecher hier in Deutschland vor Gericht gestellt. Und ein genau solches Verfahren hat eine Behörde in meinem Geschäftsbereich, der Generalbundesanwalt, jetzt zur Ukraine eingeleitet. Das heißt: Wir sammeln, wir werten alle Beweise, alle Hinweise, alle Indizien aus - und wenn wir verantwortlicher Personen habhaft werden, dann werden wir sie in Deutschland vor Gericht stellen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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