Verfassungsgerichtsvize: EU-Vertrag muss für Justiz in Osteuropa gelten
Archivmeldung vom 20.05.2019
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Freigeschaltet durch André OttDas Bundesverfassungsgericht sorgt sich um den Zustand der Rechtsstaatlichkeit in Osteuropa. Der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte Vizepräsident Stephan Harbarth (CDU), "die Entwicklung in einigen europäischen Staaten weg von einem Rechtsstaat und damit weg von der Gewährleistung von Recht und Freiheit sowohl des Einzelnen als auch der Gemeinschaft ist besorgniserregend".
Allein die derzeitige polnische Regierungspartei habe mit über zehn Gesetzen versucht, in das Justizsystem einzugreifen. "Der EU-Vertrag enthält ein klares Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit in Europa. Dies schließt die Unabhängigkeit der Gerichte ein. Hieran haben sich alle Mitgliedstaaten zu halten", sagte Harbarth als Vertreter des Karlsruher Gerichts.
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)